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September – Patent 3

EP0782728 Abrechnungs- und Sammlungssystem für 900-Nummern und Verfahren für Online-Rechnerdienste
  • EU-Patent auf Software (Algorithmus)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 17.5.1996 durch Walker Digital, LLC (USA)
  • Gewährt am 26.4.2006
  • Prioritätsdatum: 24.5.1995 (also maximal gültig bis zum 24.5.2015)
  • Kanzlei: Lorenz-Seidler-Gossel
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Web-Inhalte nur über einen Zugangscode zugänglich machen, den man nur unter einer kostenpflichtigen Telefonnummer bekommt

Hauptansprüche (Ansprüche 1 und 15): Ein Dienstleister bietet Online-Dienste über ein Datennetzwerk an (z.B. das Internet), die zunächst gesperrt sind. Den Zugangscode („Zugriffsnachricht“) erhält der Computer des Kunden unter einer kostenpflichtigen Telefonnummer („Abrechnungsnetzwerk“) von einem dafür zuständigen Server („Computer für die Zugriffsverwaltung“).

(In Anspruch 1 ist von einem „Abrechnungs- und Einzugssystem“ die Rede, in Anspruch 15 von einem „Verfahren“.)

Sonstige Ansprüche: Die Insgesamt 42 Patentansprüche decken jeden Einzelschritt und Spezialfall separat ab:

  • Der Computer des Kunden sendet den Zugangscode einschließlich Zugriffszeit und -kosten an den Server
  • Herunterladen der nötigen Kunden-Software aus dem Internet
  • Der Anbieter betreibt eine Webseite
  • Der Kunde erhält tatsächlich die bezahlten Online-Dienste
  • Der zuständige Server liefert den Zugangscode tatsächlich aus
  • Spezialfall: Verwendung von 0900-Nummern für das Abrechnungsnetzwerk
  • Spezialfall: Der Computer des Kunden hat eine Telefonverbindung (Modem, ISDN-Karte o.ä.)
  • Der Computer des Kunden wählt eine 0900-Nummer
  • Der Computer des Kunden legt wieder auf, sobald er den Zugangscode hat
  • Verwendung einer zweiten Telefonverbindung für den Internetzugang („Datennetzwerk“)
  • Den Zugangsserver über das Abrechnungsnetzwerk ansprechen
  • Die kostenpflichtige Telefonverbindung trennen, sobald der Online-Dienst beendet ist
  • Abrechnung nach Datenvolumen
  • Abrechnung nach Zeit
  • Der Zugangsserver generiert den Zugangscode.
  • Der Zugangsserver liest den Zugangscode aus einer Datenbank.
  • Der Zugangsserver sendet den Zugangscode an den Anbieter.
  • Der Zugangsserver sendet den Zugangscode an den Kunden.
  • Entschlüsseln auf dem Zugangsserver
  • Zugriffsbeschränkung durch den Anwender selbst
  • Spezialfälle: Der Anwender nennt einen maximalen Zeitraum oder einen Höchstbetrag, den er zu zahlen bereit ist, oder er trennt die kostenpflichtige Telefonverbindung.
  • Austausch von Abrechnungssignalen über das Abrechnungsnetzwerk
  • Spezialfall: Abrechnungssignale dem Kunden zuordnen
  • Abrechnung über die Telefonrechnung
  • Der Zugangsserver ist sowohl mit dem Abrechnungsnetzwerk als auch mit dem Datennetzwerk verbunden
  • Spezialfall: elektronisches Geld

Beschreibung: Die Patentschrift beschreibt, daß man Online-Dienste per 0900-Telefonnummer abrechnen kann und daß diese Methode gegenüber einer Abrechnung per Kreditkarte oder über den Internetprovider Vorteile bietet.

Alltagsparallele: Ein Kunde kauft im Baumarkt eine neue Badewanne. Da er sie nicht selbst transportieren kann („Abrechnungsnetzwerk“), nimmt er nur einen Kaufbeleg („Zugangscode“) mit nach Hause. Am nächsten Tag liefert ein LKW („Datennetzwerk“) die Badewanne. Der Fahrer prüft den Belag („Computer für die Zugriffsverwaltung“) und händigt die bezahlte Ware aus.

Beispiele für Patentverletzung: Wikipedia nennt das patentierte Verfahren als ein typisches Anwendungsbeispiel für 0900-Nummern.

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