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Presse April Patent auf Kontextmenü kein Softwarepatent?Das Patent auf das Kontextmenü – laut Philips kein Softwarepatent – ist nominiert für die Wahl zum „Softwarepatent des Jahres“. Fünf neue Kandidaten stehen im April zur Wahl, darunter Softwarepatente von Microsoft und Fujitsu. 3. April 2006. Für Philips und das Europäische Patentamt (EPA) ist das Patent EP249293 über das so genannte „Pop-Out-Kontextmenü“ kein Softwarepatent. Im Gegensatz dazu wurde dieses Patent im
Rahmen der von 1&1, GMX, mySQL, Red Hat und CAS unterstützten
Informationskampagne nosoftwarepatents-award zum „Softwarepatent des Monats März“ gewählt. Per Internet-Vote und mit deutlicher Mehrheit (57 Prozent)
ist es dadurch nominiert für die Wahl zum „Softwarepatent des Jahres“, die im kommenden Herbst stattfinden wird. Das „Softwarepatent des Monats März“ bezieht sich auf ein zu den meisten Betriebssystemen und zu
unzähligen Software-Programmen gehörendes Feature, das mit dem
Maus-Zeiger verknüpft ist: Beim Klick auf die rechte Maustaste
erscheint ein Menü, aus dem verschiedene Funktionen ausgewählt
werden können. Philips hat als Inhaber von EP249293 auf die
Nominierung mit einer längeren Stellungnahme reagiert, dessen Bezeichnung als Softwarepatent zurückgewiesen und
argumentiert, dass das Patent sich nicht auf „Software als solche“ beziehe. Am Beispiel von EP249293 wird die gesamte Problematik
softwarebezogener Patente deutlich, wenn in den Ansprüchen der
eingereichten Patentschrift hauptsächlich von einem
Standard-Computer und vom damit verbundenen Anzeigegerät – einem Bildschirm – die Rede ist. Einem Software-Entwickler nützt es jedoch nichts,
wenn er trotz dieser Art der Patentschrift und trotz fehlender
direkter Hinweise auf eine Softwarefunktion mit einer Abmahnung oder
mit Lizenzforderungen konfrontiert ist. Problematisch ist auch die
Praxis des Europäischen Patentamtes (EPA), Softwarepatente auf
Antrag tausendfach zu erteilen: Im Falle von EP249293 hat das EPA
die Erteilung sogar trotz des eingereichten Widerspruches aufrecht
erhalten. Stellungnahme des Patentinhabers Der Philips-Erfinder David Clarke nimmt Stellung zur Nominierung von
EP249293: „Ich fühle mich durch die Nominierung dieses Philips-Patentes geehrt,
da es sich tatsächlich nicht um ein Softwarepatent handelt. In den
80er Jahren, als wir bereits im Geschäft rund um Bildschirme und
Unterhaltungselektronik tätig waren, arbeitete ich am “Viewpoint„-Projekt, das darauf ausgerichtet war, die Handhabung komplexer
Unterhaltungselektronik zu vereinfachen. Das Ergebnis vierjähriger
Arbeit auf diesem Gebiet war eine sehr innovative Technologie für
einfach zu benutzende “Pop-Out-Menüs„, die an der Stelle auftauchen, an der ein Mausklick stattfindet – eine sehr große und innovative Verbesserung für Anwender. Philips
investiert jährlich 2,5 Milliarden Euro in Innovation und bietet
18.000 Erfindern die Freiheit zu erfinden und die Gesellschaft mit
innovativen Produkten zu versorgen. Ich glaube, dass die
High-Tech-Industrie auf Patente angewiesen ist, um Menschen wie mir
die Chance für weitere Innovationen zu geben.“ Patentrechtliche Gefahren Harald Talarczyk, Kampagnenmanager von nosoftwarepatents-award
erwidert: „Die Diskussion um Begriffe wie “Software als solche„ verbreitet patentbegrifflichen Nebel, hinter dem Softwarepatente
schwerer erkennbar sein sollen. Jenseits davon gilt, dass Inhaber
softwarebezogener Patente die Nutzung der aus der Patentschrift
hervorgehenden Software-Features einschränken oder sogar blockieren
können – vorausgesetzt diese Patente sind tatsächlich rechtlich
durchsetzbar. Der daraus folgende wirtschaftliche Schaden kann für
betroffene Unternehmen immens sein. Faktisch hat sich jeder, der das
Kontextmenü in den vergangenen 19 Jahren in seine Software eingebaut
hat, patentrechtlichen Gefahren ausgesetzt. Wir mögen es der
Großzügigkeit von Philips zuschreiben, dass das Unternehmen das
Patent nicht eingeklagt hat. Andere Unternehmen hätten es eher als
strategische Waffe eingesetzt und sich allerhöchstens von den
Schwierigkeiten abhalten lassen, solche Klagen bei nationalen
Patentgerichten durchzubringen, die viele solcher Patente für
unzulässig erklärt haben.“ Klagen zur Durchsetzung von Softwarepatenten könnten durch ein
neues europaweites Streitregelungssystem wie es der EPLA-Entwurf darlegt, deutlich aussichtsreicher für Patentinhaber werden: Der
EPLA-Entwurf sieht eine neue, einheitliche Patentgerichtsbarkeit
oberhalb der nationalen Ebene vor. Patentschrift als erweiterte Aufgabenbeschreibung Auch der Softwarepatent-Experte Florian Müller hat sich zur Wahl des
Philips-Patentes zum „Softwarepatent des Monats März“ geäußert und stellt in seinem Kommentar zu EP249293 unter anderem fest: „Das Patent monopolisiert das Recht, ein Problem zu lösen, anstatt
eine tatsächliche Lösung darzulegen, denn die Lösung wird so vage
beschrieben, dass es sich lediglich um eine erweiterte
Aufgabenbeschreibung handelt.“ Das Europäische Patentamt (EPA) – ebenfalls zu einer Stellungnahme zum „Softwarepatent des Monats“ eingeladen – weist darauf hin, dass bereits erteilte Patente „praktisch nur noch über ein Einspruchsverfahren erörtert werden
können“. Darüber hinaus seien Stellungnahmen nicht möglich. Das EPA hat
jedoch 2005 festgestellt, dass es keine Softwarepatente erteilt. Daraus ist zu schließen, dass auch das Patent auf das
Kontextmenü vom EPA nicht als Softwarepatent angesehen wird, zumal
das EPA auch den Widerspruch gegen EP249293 abgelehnt hat. Softwarepatente für April-Wahl sind online Die Informationskampagne nosoftwarepatents-award geht weiter mit fünf Kandidaten für die Wahl des „Softwarepatentes des Monats April“. Ab sofort kann online darüber abgestimmt werden, welches der vom Europäischen Patentamt (EPA) gewährten Softwarepatente ebenfalls für die Wahl zum „Softwarepatent des Jahres 2006“ nominiert sein soll. Darunter finden sich je ein Patent des Softwareherstellers Microsoft, eines gehört dem Technologie-Konzern Fujitsu sowie eines der Techem AG (Wohnungs- und Immobilienwirtschaft). Es handelt sich um die letzten fünf vom EPA erteilten Softwarepatente des Jahres 2005.
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