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Offizielle Stellungnahme von Philips zur Wahl des Philips-Patentes EP 249293 zum „Softwarepatent des Monats März“:

Philips ist stolz über Nominierung für nosoftwarepatents-award

Philips fühlt sich geehrt durch die Nominierung des Patentes EP249293 für den nosoftwarepatents-award, weil es sich dabei tatsächlich nicht um ein Software Patent handelt. Das Patent beschreibt eine technische Erfindung für die einfachere Verwendung von Bildschirmgeräten wie interaktiven Fernsehgeräten und Computern. Die patentierte Erfindung nutzt Software, um ein technisches Ergebnis zu erzielen, aber die Erfindung selbst ist nicht Software als solche.

In der 19-jährigen Geschichte des Patentes hat Philips niemandem die Nutzung dieser Erfindung verweigert. In den 80er Jahren, als Philips bereits im Geschäft rund um Bildschirme und Unterhaltungselektronik einen Rolle spielte, arbeitet der Philips-Erfinder David Clarke am Prototyp für ein Homecomputer-System namens „Viewpoint“. Aus der Arbeit an diesem Projekt und an ähnlichen Projekten ging die Erfindung hervor. Die Erfindung sollte im Lichte der Bemühungen von Philips gesehen werden, Produkte zu entwickeln, die das Leben der Menschen einfacher gestalten. Als Philips das Patent im Jahr 1987 einreichte, war die Technologie für einfach zu benutzende „Pop-Out-Menüs“, die an der Stelle auftauchen, an der der Mausklick stattfindet, eine sehr große und innovative Verbesserung für Anwender. Heutzutage nutzen viele Anwendungen diese Technologie. In der 19-jährigen Geschichte des Patentes hat Philips niemandem die Nutzung dieser Erfindung verweigert.

2,5 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung und 18.000 Erfinder. Mit einem jährlichen Investitionsvolumen von 2.5 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung und 18.000 Erfindern verwenden wir unser geistiges Eigentum zum Nutzen der Gesellschaft, zur Wertschöpfung für das Unternehmen und zur Sicherung eines angemessenen Ertrages unserer enormen Investitionen für Innovationen. Um unser Produktgeschäft zu unterstützen, verwenden wir unsere Patente auf unterschiedliche Art und Weise. Manchmal nehmen wir Patente in Anspruch zum Schutz unserer eigenen innovativen Produkte. Häufig geben wir unser Wissen durch Lizenzvergabe weiter oder wir tauschen Patente mit anderen aus. In manchen besonderen Bereichen stellen wir unsere Patente sogar unentgeltlich zur Verfügung. Zum Beispiel sind wir beteiligt am Open Invention Network, einem von Philips, Red Hat, Novell, IBM and Sony gegründeten Unternehmen. Das Hauptziel von Open Invention Network ist die Schaffung einer patentfreien Sphäre für Anwender von Linux-Betriebssystemen. Das spornt die Software-Community dazu an, Linux-Betriebssysteme zu verbessern und Software Applikationen für diese Plattformen zu entwickeln.

Philips: Qualität von Patenten sollte verbessert werden. Philips arbeitet aktiv an Vorschlägen für eine verbesserte Qualität der vom Europäischen Patentamt erteilten Patente. Obwohl wir glauben, dass das Europäische Patentsystem eine bessere Qualität aufweist als andere in der Welt vorkommende Systeme, will Philips die „Messlatte höher legen“ um sicherzustellen, dass ausschließlich neue Erfindungen mit realen technologischen Grundlagen – wie beispielsweise Patent EP249293 – patentiert werden können. Wiederholt hat Philips kundgetan, dass das Unternehmen es nicht befürwortet, die gegenwärtige Praxis zu ändern, nach der Software als solche nicht patentierbar ist.

Hauptansprüche beziehen sich auf Bildschirmgerät. Das in 1987 eingereichte Patent wurde nach gründlichen Prüfungen in 1994 erteilt. Im Gegensatz zu den Angaben unter www.nosoftwarepatents-award.com gehört der Anspruch „Der Benutzer markiert irgendeinen Punkt auf dem Bildschirm.... Daraufhin erscheint ein Menü“ nicht zu dem schließlich erteilten Patent. Die drei Ansprüche des erteilten Patentes beziehen sich auf ein „Bildschirmgerät“ und nicht auf ein Menü oder ein Software Programm. Demnach beziehen sich die Kommentare unter www.nosoftwarepatents-award.com auf nicht existierende Patentansprüche.


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