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Softwarepatent des Monats – Juli

Vielen Dank für die Beteiligung an der Abstimmung zum „Softwarepatent des Monats Juli“. Das Patent EP0836787 der Siemens AG über den Austausch von Datenpaketen zwischen einem mobilen Client und einem Server über ein Mobilfunknetz erhielt eine klare Mehrheit von fast 45 Prozent aller Online-Stimmen und ist damit nominiert für die im Herbst 2006 stattfindende Wahl des „Softwarepatentes des Jahres 2006“.

Die patentierten Verfahren sind Grundlage für mobile Technologien und Anwendungen, die auch in Deutschland verstärkt vermarktet werden. Vom Siemens-Patent betroffen sind neben mobilem Internet-Surfen mittels Laptop oder Pocket-PC auch die E-Mail-Kommunikation per Mobiltelefon und der Transfer von Dateien über ein WLAN. Stellungnahmen und ergänzende Links finden Sie in unserer Pressemeldung vom 2. August 2006.

Folgende fünf EU-Software-Patente waren für die Wahl zum „Softwarepatent des Monats Juli“ nominiert:
Patent Stimmen Prozent
EP1157318 Flugzeug-Warnsystem berücksichtigt Meßgenauigkeiten 44 4.80%
[4.80%]
EP0811961 „Dritte Straße rechts abbiegen“ 261 28.49%
[28.49%]
EP0502255 Fernsehprogramm umschalten, sobald der Film anfängt 81 8.84%
[8.84%]
EP0836787 Internet per Mobiltelefon 405 44.21%
[44.21%]
EP0256753 Mit „Kopieren verboten“ markierte Filme nicht aufzeichnen 125 13.65%
[13.65%]

Abgegebene Stimmen: 916

Im Juli stand die Informationskampagne nosoftwarepatents-award.de unter dem Zeichen der Anhörung zur zukünftigen EU-Patentpolitik am 12. Juli 2006. Den zur Wahl stehenden Juli-Patenten ist gemeinsam, dass nach der Erteilung durch das EPA gegen sie Einspruch eingelegt wurde. Alle fünf Einsprüche waren jedoch erfolglos. In den Fällen, in denen das Europäische Patentamt (EPA) Einsprüche abgelehnt hat, ist damit noch nicht das letzte Wort gesprochen. Gegenwärtig können nationale Gerichte jedes vom EPA genehmigte Softwarepatente für unzulässig erklären. Diese Situation würde sich nach Ratifizierung aktueller EU-Patentinitiativen drastisch ändern.

Durch Inkrafttreten des EPLA würde eine zentrale, europäische Patentgerichtsbarkeit eingerichtet, die bei EU-Patenten die nationalen Obergerichte zur Bedeutungslosigkeit degradiert. Deren wegfallender Einfluss und die zu erwartende personelle Besetzung eines neuen Europäischen Patentgerichtes (EPG) würde aus Sicht von Experten die Tore für eine Flut von Softwarepatenten und Klagen gegen Patentverletzungen öffnen. Der Weg hin zur Legitimierung europäischer Softwarepatente wäre damit frei.

Die Nominierung von fünf Softwarepatenten, die entgegen eingereichter Einsprüche für zulässig erklärt wurden, soll darauf aufmerksam machen, dass vergleichbare Bestätigungen von Softwarepatenten nach Ratifizierung des EPLA in der EU zum Regelfall würden – allerdings ohne das derzeitige Gegengewicht durch nationale Gerichte. Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema EPLA.

Ansonsten trafen wir unsere Patent-Auswahl wieder bewusst zufällig.

Dass zwei der fünf Patente im Besitz der Siemens AG sind, ist Zufall – allerdings auch nicht sehr überraschend, da über 30% aller deutschen Software-Patent im Besitz der Siemens-AG sind (Quelle: FFII/Gauss).

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