|
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Juli – Patent 5
EP0256753
–
Verfahren und Gerät zur Verhinderung des Kopierens eines
Video-Programms
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
Patentierte Idee: Ein Videorekorder erkennt im ausgestrahlten Fernsehprogramm Signale, die ein Kopieren verhindern sollen, und reagiert darauf, indem er die Aufzeichnung verweigert. Hauptanspruch: Ein Videorekorder reagiert auf das Vorhandensein eines zusätzlichen Pseudosynchronisationspulses nach dem eigentlichen Synchronisationsimpuls, indem er die Aufzeichnung des Fernsehprogramms verweigert. Die Formulierung der Ansprüche enthält zahlreiche technisch anmutende Begriffe wie „Wellenform“ oder „Synchronisationsspitzenpegel“. Die Innovation hat jedoch nichts mit der Anwendung physikalischer Erkenntnisse über elektromagnetische Wellen zu tun, sondern besteht aus der rein logischen Verknüpfung „Wenn das Signal vorliegt, dann verweigere die Aufzeichnung“. Unabhängig davon, ob die Realisation durch ein Computerprogramm oder durch Hardware-Schaltkreise erfolgt, handelt es sich also hier um ein Logik- bzw. Software-Patent. In der ursprünglichen Fassung des Patents war ganz allgemein von einer hinzugefügten „Wellenform“ die Rede. Die Spezialisierung auf einen Pseudosynchronisationspuls war ursprünglich ein separater Anspruch und wurde als Reaktion auf den Einspruch in den Hauptanspruch integriert. Sonstige Ansprüche:
Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert die Erkenntnis, daß rein senderseitige Verfahren, Fernsehprogramme in einer Weise auszustrahlen, die zwar das Anschauen, nicht jedoch das Aufzeichnen mit einem Videorekorder ermöglichen, nicht funktionieren (aber nichtsdestoweniger patentiert wurden), und daß sich dieses Problem dadurch lösen läßt, daß der Videorekorder die Aufzeichnung verweigert, sobald er das Vorhandensein des „Kopierschutzes“ bemerkt. Alltagsparallele: Ein Musikliebhaber („Videorekorder“) möchte von einer wertvollen Original-CD („Fernsehprogramm“) eine Privatkopie auf Musikkassette anfertigen, um diese unterwegs im Auto hören zu können. Da sieht er einen Aufdruck („Signal“): „Diese CD ist kopiergeschützt.“ Eine analoge Kopie auf Musikkassette ist natürlich trotzdem problemlos möglich.
Beispiel für Patentverletzung: Die Markierung durch einen Pseudosynchronisationspuls wurde
ursprünglich dazu entwickelt, ganz normale, also unpräparierte
Videorekorder zu verwirren. Wenn nun ein standardkonformer
Videorekorder auf den Pseudosynchronisationspuls hereinfällt und
daraufhin die Aufzeichnung des – nicht standardkonform gesendeten – Fernsehprogramms verweigert, verletzt er das Patent.
|
|