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Kommentar von Softwarepatent-Experte Florian Müller zur Wahl des Philips-Patentes zum „Softwarepatent des Monats März“:

„Jeder, der über Softwarepatente besorgt ist, sollte die Ansprüche und Beschreibung dieses Patents durchlesen. Für eine Patentschrift ist es wenig Text, und man sieht daran das ganze Problem der Anwendung des Patentrechts auf Computersoftware: Manche würden dies vielleicht ein Trivialpatent nennen, aber in patentrechtlicher Hinsicht ist es das nicht. Es kann sehr wohl sein, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung im Jahr 1987 jedes Menü auf einem Computer wie dem Apple Macintosh eine feste Position hatte und Bildschirmplatz belegte, selbst wenn es keiner brauchte. Die Idee eines Pop-up-Kontextmenüs war neu. Dieses Beispiel demonstriert auch, wie man ein Patent auf der Grundlage einer allgemeinen Beschreibung einer Idee anmelden kann. Jemand, der die Patentschrift liest, ist nur 1 Prozent näher daran, ein Programm zu schreiben, das tatsächlich ein Kontextmenü implementiert, als jemand, der dies nicht tut. Das Patent monopolisiert das Recht, ein Problem zu lösen, anstatt eine tatsächliche Lösung darzulegen, denn die Lösung wird so vage beschrieben, dass es sich lediglich um eine erweiterte Aufgabenbeschreibung handelt.“

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