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September – Patent 1

EP0990999 System und Verfahren zum Voraussagen des Fehlerquotients von einem Produkt
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Herstellungsfehler anhand von Bauplänen und von Defektstatistiken der Bestandteile und Verarbeitungsschritte abschätzen

Hauptanspruch: Defektstatistiken der Bestandteile und Herstellungsmerkmale eines Produkts erfassen, mit den Bauplänen („Designinformationen“) vergleichen, daraus (auf nicht näher spezifizierte Weise) die Defektrate des Produkts berechnen und anzeigen (Grad und Typ der Defekte)

Sonstige Ansprüche:

  • Während der Rechnung die Defektrate für jedes Teil des Produktes und für das Gesamtprodukt berechnen
  • Während der Anzeige die Defektrate für jedes Teil des Produktes und für das Gesamtprodukt anzeigen
  • Bei der Anzeige des Produkts Abschnitte, in denen das Risiko (engl.: „chance“) von Defekten besteht, visuell hervorheben. (In der deutschen Fassung ist durchgehend von einer „Änderung“ – engl.: „change“ – des Defektauftretens die Rede.)
  • Je nach Defektrate unterschiedlich anzeigen
  • Ein Objekt anzeigen, durch dessen Korrektur sich die Defektrate verringert. (Wie dieses Objekt zu ermitteln ist, bleibt offen.)
  • Speichern der Defektinformation in einem Speicher
  • Abruf der Defektinformationen von einem externen Speichermedium
  • Gerät (z.B. Computer mit Software), das das patentierte Verfahren durchführt

Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert die Erkenntnis, daß die Berechnung der Defektrate eines Produkts allein aufgrund der Anzahl der Einzelteile und der Verarbeitungsschritte ungenau ist und daß es besser ist, auch Strukturmerkmale des Produkts zu berücksichtigen.

Alltagsparallele: Ein Koch möchte seine neueste Dessert-Kreation 100 ausgewählten Gästen vorstellen. Wesentliche Zutaten („Bestandteile“) sind jeweils ein ungespritzter, gartenfrischer Apfel sowie eine Erdbeere von bestimmter Form und Größe. Der Lehrling fragt, wieviele Äpfel und Erdbeeren er einkaufen soll. Der Koch antwortet: „Erfahrungsgemäß hat jeder zwanzigste Apfel einen Wurm. Bei den Erdbeeren hat jede fünfte eine ungeeignete Form oder Größe. Die Zubereitung geht in einem von zehn Fällen schief.“

Der Lehrling schreibt sich diese Werte auf („Grad und Typ der Defekte anzeigen“). Daraus berechnet er – auf nicht näher spezifizierte Weise – die Wahrscheinlichkeit, daß ein Dessert mißlingt („Defektrate des Produkts“), und kauft anschließend so viele Zutaten, daß die gewünschten 100 Desserts mit hoher Wahrscheinlichkeit gelingen.

Beispiele für Patentverletzung:

  • Software für Versicherungen
  • Zahlreiche Betriebe kalkulieren auf die patentierte Weise die Defektraten ihrer Produkte – typischerweise innerhalb einer handelsüblichen Tabellenkalkulations-Software.

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