September – Patent 2
EP1006502
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Landnavigationshilfsanlage und Endgerät solcher Anlage
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
- Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
- Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent
lizenzpflichtig werden.
- Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der
entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als
Spezialfälle mit abdeckt.
- Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen.
Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren
und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des
gesamten Patentsystems.
- In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es
einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält
ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation),
sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.
Patentierte Idee: Ein mobiles Navigationssystem bezieht seine geographischen Daten
aus dem Netz.
Hauptanspruch: Das Navigations-Endgerät nimmt über ein Kommunikationsnetz Kontakt
zu einer Datenbank auf, sendet seine Standortinformationen dorthin
und erhält die geographischen Daten seiner Umgebung in einer direkt
auf dem Bildschirm darstellbaren Form.
Sonstige Ansprüche:
- Mehrere Endgeräte greifen über ein Funknetz auf dieselbe Datenbank
zu.
- Spezialfall: Verwendung eines Mobilfunknetzes, dessen
Zelleneinteilung gleichzeitig zur Ortsbestimmung herangezogen
wird.
- GPS-Endgerät
- Datenaustausch per SMS
- Das Endgerät fordert die Daten bei der Datenbank an.
- Anruf bei einer Nummer des Dienstleisters
- Wahl einer Wegstrecke in Abhängigkeit von den Verkehrsbedingungen
- Endgerät zur Überwachung des Zustands eines Fahrzeuges
Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert die Erkenntnis, daß ein System zur
automatischen Bestimmung der eigenen Position und zur Anzeige eines
Plans der näheren Umgebung in vielen Situationen (z.B. am Steuer
eines Fahrzeuges) nützlich und einer manuellen Suche im Stadtplan
vorzuziehen ist.
Alltagsparallele: Ein Geschäftsmann hat in einer fremden Stadt in mehreren Straßen
etwas zu erledigen, hat aber den Stadtplan auf seinem Schreibtisch
liegengelassen. Er ruft von seinem Mobiltelefon aus im Büro an, gibt
durch, an welcher Straßenecke er sich gerade befindet, läßt sich die
Umgebung beschreiben und fertigt sich anhand der Beschreibungen eine
Skizze an.
Beispiele für Patentverletzung: Alle Navigationssysteme, die ihre geographischen Daten nicht
dauerhaft im Speicher halten, sondern bei Bedarf gezielt aus dem
Netz herunterladen
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