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September – Patent 2

EP1006502 Landnavigationshilfsanlage und Endgerät solcher Anlage
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Ein mobiles Navigationssystem bezieht seine geographischen Daten aus dem Netz.

Hauptanspruch: Das Navigations-Endgerät nimmt über ein Kommunikationsnetz Kontakt zu einer Datenbank auf, sendet seine Standortinformationen dorthin und erhält die geographischen Daten seiner Umgebung in einer direkt auf dem Bildschirm darstellbaren Form.

Sonstige Ansprüche:

  • Mehrere Endgeräte greifen über ein Funknetz auf dieselbe Datenbank zu.
  • Spezialfall: Verwendung eines Mobilfunknetzes, dessen Zelleneinteilung gleichzeitig zur Ortsbestimmung herangezogen wird.
  • GPS-Endgerät
  • Datenaustausch per SMS
  • Das Endgerät fordert die Daten bei der Datenbank an.
  • Anruf bei einer Nummer des Dienstleisters
  • Wahl einer Wegstrecke in Abhängigkeit von den Verkehrsbedingungen
  • Endgerät zur Überwachung des Zustands eines Fahrzeuges

Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert die Erkenntnis, daß ein System zur automatischen Bestimmung der eigenen Position und zur Anzeige eines Plans der näheren Umgebung in vielen Situationen (z.B. am Steuer eines Fahrzeuges) nützlich und einer manuellen Suche im Stadtplan vorzuziehen ist.

Alltagsparallele: Ein Geschäftsmann hat in einer fremden Stadt in mehreren Straßen etwas zu erledigen, hat aber den Stadtplan auf seinem Schreibtisch liegengelassen. Er ruft von seinem Mobiltelefon aus im Büro an, gibt durch, an welcher Straßenecke er sich gerade befindet, läßt sich die Umgebung beschreiben und fertigt sich anhand der Beschreibungen eine Skizze an.

Beispiele für Patentverletzung: Alle Navigationssysteme, die ihre geographischen Daten nicht dauerhaft im Speicher halten, sondern bei Bedarf gezielt aus dem Netz herunterladen

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