EP1056268
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Verfahren und Gerät zum Erzeugen und Versenden von strukturierten
Sprachpostnachrichten
- EU-Patent auf Software (Algorithmus)
- Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 15.5.2000 durch Lucent
Technologies Inc. (USA)
- Gewährt am 28.8.2002
- Prioritätsdatum: 25.5.1999 (also maximal gültig bis zum 25.5.2019)
- Kanzlei: Patentabteilung des Unternehmens
- Patentschrift beim FFII/Gauss
- Patentschrift beim EPO/espacenet
- Akteneinsicht beim EPO/epoline (Seit dem 14. August 2006 ist eine direkte Verlinkung der
Akteneinsicht nicht mehr möglich. Stattdessen ist es nun
erforderlich, JavaScript zu aktivieren, sich zu registrieren und
die Patent-Nr. im Formular einzugeben.)
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
- Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
- Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent
lizenzpflichtig werden.
- Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der
entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als
Spezialfälle mit abdeckt.
- Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen.
Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren
und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des
gesamten Patentsystems.
- In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es
einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält
ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation),
sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.
Patentierte Idee: Strukturierte E-Mails versenden
Hauptanspruch: Versenden einer E-Mail, die mehrere Teile enthält – zusammen mit Hinweisen, was mit dem jeweiligen Teilen zu geschehen
hat
Sonstige Ansprüche:
- Spezialfälle: Versenden von Sprache und/oder Text per E-Mail,
Sprache als Audio-Datei, Hyperlinks, Telefon-Markup-Sprache
- Vorerst nicht versenden, nur erstellen
- Hierarchische Struktur
- Interaktives Hinzuziehen verlinkter Zusatzressourcen
- Gerät (z.B. Computer mit E-Mail-Programm), das alles durchführt
Beschreibung: Die Patentschrift beschreibt, welche Bedeutung
Sprachpostnachrichten und welche Vorteile strukturierte E-Mails
haben.
In der Patentschrift ist zwar meistens von Sprachpostnachrichten die
Rede; der Hauptanspruch deckt aber das Versenden jeder Art von
strukturierter E-Mail ab.
Der MIME-Standard zum Versenden von E-Mail-Anhängen sieht eine
Beschreibung der Anhänge vor (z.B. „application/ogg“ für Audio-Daten im OGG-Format), damit das E-Mail-Programm erkennen
kann, wie mit den Daten zu verfahren ist. Somit stellt jede
standardkonforme E-Mail mit Anhängen eine strukturierte E-Mail im
Sinne der Patentansprüche dar.
Alltagsparallele: Jemand schickt einem Freund ein Paket, das ein Buch, eine CD und
ein Päckchen Kaffee enthält und legt eine „Gebrauchsanweisung“ mit hinein: „Den Kaffee darfst Du zubereiten und trinken, das Buch lesen und die
CD abspielen und hören.“ Damit verleiht er dem Inhalt des Päckchens eine Struktur und
verletzt das Patent.
Beispiele für Patentverletzung: Jedes E-Mail-Programm, das auch Anhänge versenden kann, verletzt
das Patent.
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