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EP0836787 Verfahren zur Übertragung von Datenpaketen gemäß einem Paketdatendienst in einem für Sprach- und Datenübertragung vorgesehenen zellularen Mobilfunknetz
  • EU-Patent auf Software (Algorithmus)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 25.6.1996 durch Siemens AG (Deutschland)
  • Gewährt am 14.1.2004
  • Prioritätsdatum: 6.7.1995 (also maximal gültig bis zum 6.7.2015)
  • Kanzlei: —
  • Einspruch eingelegt am 13.10.2004 durch SAGEM S.A. (Frankreich) wegen mangelnder Patentierbarkeit nach Artikel 52 bis 57 EPÜ, Unvollständigkeit und unzureichender Klarheit der Beschreibung sowie unangemessener Breite der Patentansprüche
  • Einspruch zurückgezogen am 19.12.2005
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
  • Akteneinsicht beim EPO/epoline
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Datenaustausch über ein Mobilfunknetz

Hauptanspruch: Austausch von Datenpaketen zwischen einem mobilen Client und einem Server über ein Mobilfunknetz

Sonstige Ansprüche:

  • Identifikation von Teilnehmer und/oder Netz, Authentifizierung, Verschlüsselung, etc.
  • Zuerst den Header, dann die Daten senden
  • Server stationär oder ebenfalls mobil
  • Authentifizierung des Clients gegenüber dem Server
  • Bidirektionaler Datenaustausch

Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert die Erkenntnis, daß es möglich ist, zwischen einem Mobiltelefon und einem Server Daten auszutauschen. Sie skizziert die Grundzüge der üblichen Netzwerkprotokolle unter Verwendung kreativer Begriffe und Abkürzungen und vermeidet dadurch die Verwendung allgemein üblicher Computer-Fachbegriffe (z.B. „GSN“ für „gesonderter Dienstenetzknoten“ anstelle von „Server“). Im Gegensatz dazu werden Begriffe aus der Mobilfunktechnik mit den gebräuchlichen Begriffen und Abkürzungen bezeichnet (z.B. „GSM“ für „Global System for Mobile Communication“). Die Patentschrift klingt demzufolge eher nach Mobilfunk als nach Computer-Netzwerk.

Alltagsparallele: Bereits in der Antike war es üblich, daß Reisende („mobile Clients“) Brieftauben („Mobilfunknetz“) mit sich führten. Eine Brieftaube kann einen an ihrem Bein befestigten Zettel („Datenpaket“) mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h zu ihrem Heimatschlag („Server“) transportieren. Auch bidirektionale Internet-Verbindungen wurden auf diese Weise bereits realisiert – siehe RfC 1149 und seine Implementation durch die LUG Bergen (Norwegen).

Beispiele für Patentverletzung:

  • Verwendung des Mobiltelefons als Modem
  • SMS, MMS
  • WLAN

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