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DE10048113 Vorrichtungen und Verfahren zum individuellen Filtern von über ein Netzwerk übertragener Information
  • Deutsches Patent auf Software (Algorithmus)
  • Anmeldung beim Deutschen Patentamt am 28.9.2000 durch Nutzwerk Informationsgesellschaft mbH
  • Gewährt am 1.8.2002
  • maximal gültig bis zum 28.9.2020
  • Kanzlei: Köllner & Kewitz
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
  • Akteneinsicht beim EPO/epoline (Seit dem 14. August 2006 ist eine direkte Verlinkung der Akteneinsicht nicht mehr möglich. Stattdessen ist es nun erforderlich, JavaScript zu aktivieren, sich zu registrieren und die Patent-Nr. im Formular einzugeben.)
  • Preis: Innovationspreis der Stadt Leipzig 2001
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: In einem Netzwerk Inhalte für jeden Nutzer individuell filtern

Hauptansprüche (Anspruch 1 und 13): Informationen, die über ein Netzwerk an ein Nutzergerät übertragen werden, anhand nutzerspezifischer Regeln filtern, die sich auf Typ, Größe, Inhalt, Art, Zeitpunkt usw. sowie logische Verknüpfungen davon beziehen

Sonstige Ansprüche:

Ansprüche auf ein Verfahren:

  • Nutzerprofil inklusive Filterregeln beim Verbindungsaufbau laden
  • Spezialfall: die Verbindung zum Internet filtern
  • Verwaltung der Nutzeridentifikationsdaten durch den „Network-Access-Server“
  • Maskieren lokaler Netzwerkadressen (NAT)
  • Zwischenspeichern der zu filternden Daten (Cache)

Ansprüche auf eine Vorrichtung (z.B. Computer mit Software):

  • Einbau in Web-Proxy
  • Spezialfälle: auf das Vorkommen bestimmter Wörter prüfen, Domain-Blacklists und -Whitelists
  • Regeln durch den Nutzer änderbar
  • Spezialfall: Prüfung auf Viren
  • Einbau in Firewall
  • Speichern nutzerspezifischer statistischer Informationen

Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert, daß einzelne Filter für die verschiedenen Kriterien bereits existieren. Sie gibt eine Einführung in das Konzept der Regulären Ausdrücke, nennt als „Unterscheidungsmerkmal zum Stand der Technik“ die „Auswertung des eingehenden und des ausgehenden Datenstroms“ und weist auf die Möglichkeit der Integration mit einem Web-Proxy und/oder einer Firewall hin.

Alltagsparallele: Die Mitarbeiter einer Firma teilen der Telefonzentrale (Filter) individuell mit, für welche Art von Anrufen sie sich jeweils zuständig sehen, z.B.: „Ich akzeptiere alle technischen Anfragen. Aber Angebotsanfragen bitte nur dann an mich weiterleiten, wenn sie von der Beispiel GmbH stammen.“

Beispiele für Patentverletzung:

  • Spam- und Viren-Filter
  • Das klassische E-Mail-Filtersystem procmail für Unix-kompatible Betriebssysteme

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