DE10048113
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Vorrichtungen und Verfahren zum individuellen Filtern von über ein
Netzwerk übertragener Information
- Deutsches Patent auf Software (Algorithmus)
- Anmeldung beim Deutschen Patentamt am 28.9.2000 durch
Nutzwerk Informationsgesellschaft mbH
- Gewährt am 1.8.2002
- maximal gültig bis zum 28.9.2020
- Kanzlei: Köllner & Kewitz
- Patentschrift beim EPO/espacenet
- Akteneinsicht beim EPO/epoline (Seit dem 14. August 2006 ist eine direkte Verlinkung der
Akteneinsicht nicht mehr möglich. Stattdessen ist es nun
erforderlich, JavaScript zu aktivieren, sich zu registrieren und
die Patent-Nr. im Formular einzugeben.)
- Preis: Innovationspreis der Stadt Leipzig 2001
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
- Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
- Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent
lizenzpflichtig werden.
- Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der
entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als
Spezialfälle mit abdeckt.
- Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen.
Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren
und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des
gesamten Patentsystems.
- In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es
einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält
ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation),
sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.
Patentierte Idee: In einem Netzwerk Inhalte für jeden Nutzer individuell filtern
Hauptansprüche (Anspruch 1 und 13): Informationen, die über ein Netzwerk an ein Nutzergerät übertragen
werden, anhand nutzerspezifischer Regeln filtern, die sich auf Typ,
Größe, Inhalt, Art, Zeitpunkt usw. sowie logische Verknüpfungen
davon beziehen
Sonstige Ansprüche:
Ansprüche auf ein Verfahren:
- Nutzerprofil inklusive Filterregeln beim Verbindungsaufbau laden
- Spezialfall: die Verbindung zum Internet filtern
- Verwaltung der Nutzeridentifikationsdaten durch den „Network-Access-Server“
- Maskieren lokaler Netzwerkadressen (NAT)
- Zwischenspeichern der zu filternden Daten (Cache)
Ansprüche auf eine Vorrichtung (z.B. Computer mit Software):
- Einbau in Web-Proxy
- Spezialfälle: auf das Vorkommen bestimmter Wörter prüfen,
Domain-Blacklists und -Whitelists
- Regeln durch den Nutzer änderbar
- Spezialfall: Prüfung auf Viren
- Einbau in Firewall
- Speichern nutzerspezifischer statistischer Informationen
Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert, daß einzelne Filter für die
verschiedenen Kriterien bereits existieren. Sie gibt eine Einführung
in das Konzept der Regulären Ausdrücke, nennt als „Unterscheidungsmerkmal zum Stand der Technik“ die „Auswertung des eingehenden und des ausgehenden Datenstroms“ und weist auf die Möglichkeit der Integration mit einem Web-Proxy
und/oder einer Firewall hin.
Alltagsparallele: Die Mitarbeiter einer Firma teilen der Telefonzentrale (Filter)
individuell mit, für welche Art von Anrufen sie sich jeweils
zuständig sehen, z.B.: „Ich akzeptiere alle technischen Anfragen. Aber Angebotsanfragen
bitte nur dann an mich weiterleiten, wenn sie von der Beispiel GmbH
stammen.“
Beispiele für Patentverletzung:
- Spam- und Viren-Filter
- Das klassische E-Mail-Filtersystem procmail für Unix-kompatible Betriebssysteme
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