Juni – Patent 5
EP1043853
–
Vorrichtung für die Erfassung der Einschaltquoten für das digitale
Fernsehen
- EU-Patent auf Software (Algorithmus)
- Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 9.7.1998 durch Nielsen
Media Research, Inc. (USA)
- Gewährt am 1.6.2005
- Prioritätsdatum: 12.5.1998 (also maximal gültig bis zum 12.5.2018)
- Kanzlei: von Samson-Himmelstjerna, Friedrich R. et al, Samson &
Partner
- Patentschrift beim FFII/Gauss
- Patentschrift beim EPO/espacenet
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
- Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
- Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent
lizenzpflichtig werden.
- Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der
entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als
Spezialfälle mit abdeckt.
- Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen.
Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren
und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des
gesamten Patentsystems.
- In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es
einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält
ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation),
sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.
Patentierte Idee: Fernsehprogramm anhand des Tons identifizieren
Hauptanspruch: Wenn das Fernsehprogramm nicht anhand direkter Kennungen
identifizierbar ist, Identifikation anhand des Tons durch Vergleich
mit den gesendeten Tonspuren aller Fernsehkanäle
Sonstige Ansprüche:
- Spezialfälle: Ermittlung des Tons über ein im Erfassungsgerät
eingebautes Mikrofon oder durch Abgreifen im Fernseher
- Einbau der Software in das Fernseh-Endgerät (Fernseher,
Videorekorder)
Beschreibung: Im digitalen Fernsehen fallen einige Möglichkeiten des analogen
Fernsehens zur Programmidentifikation weg. Für das Videosignal sind
die Änderungen größer als für das Audiosignal. Der sich daraus
ergebende Lösungsansatz wird hier patentiert.
Die Patentschrift weist selbst darauf hin, daß hier lediglich eine
Idee patentiert wird, die „Erfindung“ bisher aber noch nicht umgesetzt wurde.
Alltagsparallele: An der Wohnungstür eines Nachbarn lauschen, um herauszufinden,
welches Fernsehprogramm er gerade schaut
Beispiele für Patentverletzung: Wie die Patentschrift selbst beschreibt, ergibt sich das Problem
ganz allgemein aus der Einführung des digitalen Fernsehens, und die
patentierte Lösungsidee ergibt sich auf natürliche Weise aus den
Eigenschaften des digitalen Fernsehens. Wer im Bereich der
Fernsehzuschauerermittlung programmiert, wird mit einer gewissen
Wahrscheinlichkeit auf dieselbe Lösung kommen und mit dem Patent in
Konflikt geraten.
|