[nosoftwarepatents-award - Logo]
  -----------------------------------  

Juni – Patent 3

EP1030188 Situationsdarstellungs-Anzeigesystem
  • EU-Patent auf Software (Algorithmus)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 14.2.2000 durch Mitsubishi Denki Kabushiki Kaisha (Japan)
  • Gewährt am 1.6.2005
  • Prioritätsdatum: 16.2.1999 (also maximal gültig bis zum 16.2.2019)
  • Kanzlei: Pfenning, Meinig & Partner
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Zusammensetzen der analysierten Daten mehrerer Überwachungskameras zu einem Gesamtüberblick

Hauptanspruch: Die bereits analysierten Datenströme mehrerer Überwachungskameras unter Verwendung einer anwendungsspezifischen Datenbank und durch Schablonenvergleich zu einem Gesamtüberblick zusammensetzen

Sonstige Ansprüche:

  • Heranziehen zusätzlicher Daten von Sensoren
  • Spezialfall: Gesamtüberblick im Grundriß („orthogonal zum Betrachtungspunkt der Kameras“)
  • Spezialfall: Panoramaszene
  • Im Gesamtüberblick Bewegungsrichtungen anzeigen
  • Anzeige durch Benutzer steuerbar
  • Der Hauptanspruch als Verfahren (anstelle eines Computers mit Programm)

Beschreibung: Die Patentschrift betont die „Neuheit“ der patentierten Idee.

Alltagsparallele: Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes beobachtet mit Hilfe mehrerer Überwachungskameras eine verdächtige Person. Da er die Anordnung der Kameras im Gebäude kennt („anwendungsspezifische Datenbank“) und auf den verschiedenen Kamerabildern dieselbe Person wiedererkennt („Schablonenvergleich“), ist er in der Lage, die Bewegung der Person auf einem Gebäudegrundriß aufzuzeichnen („Gesamtüberblick“). Damit verletzt er den Hauptanspruch.

Beispiele für Patentverletzung: Das Patent setzt voraus, daß die von den Kameras kommenden Datenströme bereits analysiert sind. Die patentierte Darstellung der Ergebnisse im Grundriß ist danach der natürliche nächste Schritt, der von Programmierern auch gerne zur Fehlersuche mit herangezogen wird. Autoren von Videoüberwachungssoftware werden an diesem Patent nicht vorbeikommen.

<- Voriges Patent Zurück zum Abstimmungsergebnis Nächstes Patent ->

nosoftwarepatents-award