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Juni – Patent 1

EP1022720 Vorrichtung zur Spielübung von Melodien
  • EU-Patent auf Software (Idee zu einem Programm)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 13.1.2000 durch Casio Computer Co., Ltd. (Japan)
  • Gewährt am 1.6.2005
  • Prioritätsdatum: 19.1.1999 (also maximal gültig bis zum 19.1.2019)
  • Kanzlei: Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser Anwaltssozietät
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Lautstärke herunterdrehen, sobald der Schüler einen Ton zu früh spielt

Hauptanspruch: Ein Musikschüler spielt auf einem Musikinstrument, das mit einem Computer verbunden ist (z.B. per MIDI). Der Computer prüft das Stück (z.B. durch Vergleich mit einer MIDI-Datei) und dreht die Lautstärke herunter, wenn der Schüler einen Ton zu früh spielt.

Ursprünglich beantragt war ein Patent auf die Idee, daß der Computer den zu früh gespielten Ton überhaupt bemerkt. Erteilt wurde der Anspruch mit der Einschränkung, daß der Computer mit dem Herunterdrehen der Lautstärke reagiert.

Sonstige Ansprüche: Das Programm auf Datenträger

Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert die Erkenntnis, daß ein Musikschüler anhand des ausbleibenden (weil heruntergeregelten) Tons erkennen wird, daß in seinem Spiel etwas nicht stimmt.

Alltagsparallele: Ein Klavierlehrer weiß, daß sein Schüler dazu neigt, einen bestimmten Ton zu früh zu spielen. Er hält die Taste fest und gibt sie erst zum richtigen Zeitpunkt frei.

Beispiele für Patentverletzung: Es gibt zahlreiche Computer-Lernprogramme für MIDI-Musikinstrumente, die auch „interaktive Features“ anbieten. Ob ein solches Programm das Patent verletzt oder stattdessen z.B. auf zu früh gespielte Töne mit einem roten Warnlicht reagiert, ist reine Glückssache.

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