Juni – Patent 4
EP1030254
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Verfahren und System zum Verwalten von Dokumenten
- EU-Patent auf Software (Idee zu einem Programm)
- Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 18.2.1999 durch sd&m
Software design & management AG (Deutschland)
- Gewährt am 1.6.2005
- Prioritätsdatum: 23.8.2000 (also maximal gültig bis zum 23.8.2020)
- Kanzlei: Manitz, Finsterwald & Partner GbR
- Patentschrift beim FFII/Gauss
- Patentschrift beim EPO/espacenet
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
- Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
- Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent
lizenzpflichtig werden.
- Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der
entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als
Spezialfälle mit abdeckt.
- Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen.
Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren
und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des
gesamten Patentsystems.
- In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es
einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält
ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation),
sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.
Patentierte Idee: Für digital vorliegende Dokumente automatisch eine
Navigations-Oberfläche mit Suchfunktion erstellen
Hauptanspruch: Digital vorliegende Dokumente in ein einheitliches Zieldatenformat
konvertieren, gemäß vorher definierter Regeln „Kennzeichnungen“ in einer Datenbank abspeichern, daraus wiederum eine
Navigations-Oberfläche mit Suchfunktion als dynamischen Hypertext
generieren
Sonstige Ansprüche:
- Objektorientierte Beschreibung der Dokumente
- Spezialfälle: Verwendung von XML als einheitliches Zwischenformat,
Verwendung von HTML als Ausgabeformat, Verwendung von Prolog als
objektorientierte Sprache, Verwendung einer objektorientierten
Datenbank
- Implementation des Verfahrens als Client-Server-System
Beschreibung: Die Dokumentation besteht im wesentlichen aus einer mehrfachen
Wiederholung des Hauptanspruchs, gefolgt von einer Aneinanderreihung
von Fachbegriffen aus der objektorientierten Programmierung.
Alltagsparallele: Eine Bibliothek legt für jedes Buch eine Karteikarte („Kennzeichnung“) mit Suchbegriffen (Autor, Titel, ...) an. Anhand dieser Karteikarten („Datenbank“) können Bibliotheksmitarbeiter („dynamische Navigations-Oberfläche“) Suchanfragen der Besucher effizient bearbeiten.
Beispiele für Patentverletzung:
- Internet-Suchmaschinen
- Jede Homepage-Fotoalbum-Software, die eine Datenbank verwendet und
dynamisches HTML erzeugt
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