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Juni – Patent 4

EP1030254 Verfahren und System zum Verwalten von Dokumenten
  • EU-Patent auf Software (Idee zu einem Programm)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 18.2.1999 durch sd&m Software design & management AG (Deutschland)
  • Gewährt am 1.6.2005
  • Prioritätsdatum: 23.8.2000 (also maximal gültig bis zum 23.8.2020)
  • Kanzlei: Manitz, Finsterwald & Partner GbR
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Für digital vorliegende Dokumente automatisch eine Navigations-Oberfläche mit Suchfunktion erstellen

Hauptanspruch: Digital vorliegende Dokumente in ein einheitliches Zieldatenformat konvertieren, gemäß vorher definierter Regeln „Kennzeichnungen“ in einer Datenbank abspeichern, daraus wiederum eine Navigations-Oberfläche mit Suchfunktion als dynamischen Hypertext generieren

Sonstige Ansprüche:

  • Objektorientierte Beschreibung der Dokumente
  • Spezialfälle: Verwendung von XML als einheitliches Zwischenformat, Verwendung von HTML als Ausgabeformat, Verwendung von Prolog als objektorientierte Sprache, Verwendung einer objektorientierten Datenbank
  • Implementation des Verfahrens als Client-Server-System

Beschreibung: Die Dokumentation besteht im wesentlichen aus einer mehrfachen Wiederholung des Hauptanspruchs, gefolgt von einer Aneinanderreihung von Fachbegriffen aus der objektorientierten Programmierung.

Alltagsparallele: Eine Bibliothek legt für jedes Buch eine Karteikarte („Kennzeichnung“) mit Suchbegriffen (Autor, Titel, ...) an. Anhand dieser Karteikarten („Datenbank“) können Bibliotheksmitarbeiter („dynamische Navigations-Oberfläche“) Suchanfragen der Besucher effizient bearbeiten.

Beispiele für Patentverletzung:

  • Internet-Suchmaschinen
  • Jede Homepage-Fotoalbum-Software, die eine Datenbank verwendet und dynamisches HTML erzeugt

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