[nosoftwarepatents-award - Logo]
  -----------------------------------  

April – Patent 5

EP1437835 Verfahren zur Einsparung von Speicherplatz für eine Folge numerischer Werte
  • EU-Patent auf Software (Algorithmus)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt durch Techem Energy Services GmbH (Deutschland)
  • Gewährt am 28.12.2005
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
  • Akteneinsicht beim EPO/epoline (Seit dem 14. August 2006 ist eine direkte Verlinkung der Akteneinsicht nicht mehr möglich. Stattdessen ist es nun erforderlich, JavaScript zu aktivieren, sich zu registrieren und die Patent-Nr. im Formular einzugeben.)
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Durch Verwendung geeigneter Normierung (Maßeinheiten) Speicherplatz sparen

Das Patent wurde zunächst in dieser Allgemeinheit beantragt. Gewährt wurde es mit der Einschränkung auf die Anwendung in Verbrauchserfassungsgeräten.

Hauptanspruch: Eine Ansammlung von Zahlen – Verbrauchswerten – wird durch einen geeigneten Normierungsfaktor dividiert und gerundet.

Sonstige Ansprüche:

  • Nach der Normierung: alle Stellen nutzen
  • Normierungsfaktor aus dem Maximum der Zahlen bestimmen
  • Eine Potenz der Basis des verwendeten Zahlensystems als Normierungsfaktor verwenden
  • Verschiedene Methoden, mit dem Rundungsfehler umzugehen
  • Dynamische Anpassung an sich ändernde Zahlenwerte
  • Mindestens einen Zahlenwert unkomprimiert lassen
  • Vorherige Differenzbildung
  • Abhängigkeit der gespeicherten Anzahl von Stellen von der gewünschten Genauigkeit
  • Verbrauchserfassungsgerät, das diese Ideen nutzt

Beschreibung: Die Beschreibung weist zunächst darauf hin, daß das beschriebene Verfahren (Hauptanspruch) bereits in den USA patentiert und somit Stand der Technik ist. Als nächstes wird ausführlich begründet, weshalb Datenkompression in Verbrauchserfassungsgeräten sinnvoll ist. Danach folgt eine Betrachtung des Themas „Umgang mit Rundungsfehlern“ sowie ein beispielhaftes Vorrechnen des Kompressionsverfahrens. Dieser Teil der Beschreibung ist mit einfachen mathematischen Formeln gewürzt, die aber auf mathematische Laien sicherlich sehr eindrucksvoll wirken.

Alltagsparallele: Entfernungen zwischen Städten werden üblicherweise in Kilometern angegeben, Längen von Schrauben in Millimetern. Wer es umgekehrt macht, hat mehr Schreibarbeit.

Wer dies berücksichtigt und seinen Wasser-Tagesverbrauch in Litern, seinen Wasser-Monatsverbrauch jedoch in Hektolitern notiert, verletzt das Patent.

Beispiele für Patentverletzung: Bereits die Verwendung einer geeigneten Maßeinheit stellt eine Form der Datenkompression im Sinne des Hauptanspruchs dar. So mißt man den Wasserverbrauch von Haushalten üblicherweise nicht in Millilitern, sondern in Kubikmetern, um kompaktere Zahlenwerte zu erhalten. In diesem Sinne verletzt jedes existierende Verbrauchserfassungsgerät das Patent.

> Voriges Patent Zurück zum Abstimmungsergebnis  

nosoftwarepatents-award