April – Patent 5
EP1437835
–
Verfahren zur Einsparung von Speicherplatz für eine Folge
numerischer Werte
- EU-Patent auf Software (Algorithmus)
- Anmeldung beim Europäischen Patentamt durch Techem Energy Services
GmbH (Deutschland)
- Gewährt am 28.12.2005
- Patentschrift beim FFII/Gauss
- Patentschrift beim EPO/espacenet
- Akteneinsicht beim EPO/epoline (Seit dem 14. August 2006 ist eine direkte Verlinkung der
Akteneinsicht nicht mehr möglich. Stattdessen ist es nun
erforderlich, JavaScript zu aktivieren, sich zu registrieren und
die Patent-Nr. im Formular einzugeben.)
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
- Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
- Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent
lizenzpflichtig werden.
- Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der
entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als
Spezialfälle mit abdeckt.
- Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen.
Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren
und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des
gesamten Patentsystems.
- In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es
einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält
ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation),
sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.
Patentierte Idee: Durch Verwendung geeigneter Normierung (Maßeinheiten) Speicherplatz
sparen
Das Patent wurde zunächst in dieser Allgemeinheit beantragt. Gewährt
wurde es mit der Einschränkung auf die Anwendung in
Verbrauchserfassungsgeräten.
Hauptanspruch: Eine Ansammlung von Zahlen – Verbrauchswerten – wird durch einen geeigneten Normierungsfaktor dividiert und
gerundet.
Sonstige Ansprüche:
- Nach der Normierung: alle Stellen nutzen
- Normierungsfaktor aus dem Maximum der Zahlen bestimmen
- Eine Potenz der Basis des verwendeten Zahlensystems als
Normierungsfaktor verwenden
- Verschiedene Methoden, mit dem Rundungsfehler umzugehen
- Dynamische Anpassung an sich ändernde Zahlenwerte
- Mindestens einen Zahlenwert unkomprimiert lassen
- Vorherige Differenzbildung
- Abhängigkeit der gespeicherten Anzahl von Stellen von der
gewünschten Genauigkeit
- Verbrauchserfassungsgerät, das diese Ideen nutzt
Beschreibung: Die Beschreibung weist zunächst darauf hin, daß das beschriebene
Verfahren (Hauptanspruch) bereits in den USA patentiert und somit
Stand der Technik ist. Als nächstes wird ausführlich begründet,
weshalb Datenkompression in Verbrauchserfassungsgeräten sinnvoll
ist. Danach folgt eine Betrachtung des Themas „Umgang mit Rundungsfehlern“ sowie ein beispielhaftes Vorrechnen des Kompressionsverfahrens.
Dieser Teil der Beschreibung ist mit einfachen mathematischen
Formeln gewürzt, die aber auf mathematische Laien sicherlich sehr
eindrucksvoll wirken.
Alltagsparallele: Entfernungen zwischen Städten werden üblicherweise in Kilometern
angegeben, Längen von Schrauben in Millimetern. Wer es umgekehrt
macht, hat mehr Schreibarbeit.
Wer dies berücksichtigt und seinen Wasser-Tagesverbrauch in Litern,
seinen Wasser-Monatsverbrauch jedoch in Hektolitern notiert,
verletzt das Patent.
Beispiele für Patentverletzung: Bereits die Verwendung einer geeigneten Maßeinheit stellt eine Form
der Datenkompression im Sinne des Hauptanspruchs dar. So mißt man
den Wasserverbrauch von Haushalten üblicherweise nicht in
Millilitern, sondern in Kubikmetern, um kompaktere Zahlenwerte zu
erhalten. In diesem Sinne verletzt jedes existierende
Verbrauchserfassungsgerät das Patent.
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