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April – Patent 3

EP1505903 Verfahren und Gerät zur Anzeige eines Herzfrequenzsignals

Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Ideen:

  • Fötus-Herzfrequenzen auf dem Bildschirm darstellen und dabei eine Vergrößerungsmöglichkeit vorsehen
  • Client-Server-System zur Überwachung von Herzfrequenzen

Hauptansprüche:

  • Anspruch 1: In der Darstellung der Herzfrequenzen eines Fötus wählt der Benutzer einen Bereich aus, der dann vergrößert dargestellt wird.
  • Anspruch 25: Client-Server-Implementation einer Darstellung von Herzfrequenzen (nicht nur von Föten) mit Vergrößerungsmöglichkeit

Sonstige Ansprüche:

  • Es werden verschiedene Methoden aufgelistet, den zu vergrößernden Bereich auszuwählen: Tastatur, Maus, touch screen, Auswahl über „Griffe“, Auswahl über transparenten Bereich usw.
  • Anzeige diverser Zusatzinformationen in Textform
  • Spezialfälle: Vorgabe der zeitlichen Größe der dargestellten Ausschnitte (mindestens 1 Minute, 1 Stunde, etwa 4 Stunden, etwa 8 Stunden usw.)
  • Zusätzliches Anzeigen weiterer Informationen: Uterus-Kontraktionsmuster, mütterlicher/fötaler Sauerstoffsättigungspegel, mütterlicher Blutdruck
  • Gerät (Computer), auf dem die oben beschriebene Software läuft
  • Datenträger, auf dem die oben beschriebene Software gespeichert wird
  • Netzwerklaufwerk, auf dem die oben beschriebene Software gespeichert wird
  • Medizinisches Komplettgerät, das den oben beschriebenen Computer als Bestandteil enthält
  • Client-Server-Implementation unter Miteinbeziehung des Internet
  • Verwendung der oben erwähnten verschiedenen Methoden zur Auswahl eines zu vergrößernden Bereichs in der Client-Server-Implementation
  • Zusätzliches Anzeigen weiterer Informationen (s.o.) in der Client-Server-Implementation
  • Spezialfall: Client-Server-Implementation zur Darstellung der Herzfrequenzen eines Fötus

Beschreibung: Die „Beschreibung“ beschreibt, wie nützlich Ausschnittvergrößerungen und Zusatzinformationen für die Diagnose sind und welche Vorteile (z.B. Fernabruf) sich aus einer Client-Server-Implementation ergeben. Anschließend wird grob skizziert, wie sich der Patentinhaber die Implementation eines entsprechenden Komplettgeräts vorstellt. Dabei wird unter anderem darauf hingewiesen, daß man die Software in einer beliebigen Programmiersprache (z.B. C, C++, Java) schreiben kann.

Die Wortwahl suggeriert, daß jede Einschränkung der Gültigkeit des Patents eine Einschränkung der Funktionalität des Geräts zur Folge hätte. Wenn dies so ist, handelt es sich dabei um eine vorsätzliche Entscheidung des Patentinhabers (und nicht des Patentamts).

Alltagsparallele:

  • Darstellung mit Vergrößerung: Ein Arzt läßt sich die Herzfrequenzen eines Fötus grafisch auf Papier ausgeben und betrachtet sie zuerst mit bloßem Auge, danach mit einer Lupe.
  • Client-Server-Implementation: Der Arzt („Server“) schickt die grafische Darstellung der Herzfrequenzen an einen anderen Arzt („Client“) per Fax („Netzwerk“). Der andere Arzt bittet daraufhin um eine Ausschnittvergrößerung und bekommt sie.

Beispiele für Patentverletzung:

  • Die beanspruchte Methode, Frequenzsignale darzustellen, ist – nicht nur für Fötus-Herzfrequenzen – die einzig sinnvolle. Man kann davon ausgehen, daß jedes Programm zur Darstellung von Föten-Herzsignalen Anspruch 1 verletzt.
  • In Situationen, in denen es auf Skalierbarkeit und Zuverlässigkeit ankommt (z.B. in Krankenhäusern), sind Client-Server-Implementationen überaus sinnvoll. Wer also eine Software zur Darstellung von Herzfrequenzen anbietet, kommt an diesem Patent nicht vorbei.

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