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April – Patent 4
EP1455536
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Videokodierungs- und Videodekodierungsvorrichtung
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
Patentierte Idee: Wenn verschiedene Bereiche eines Videobildes auf verschiedene Weise komprimiert werden, den Fehler vermeiden, an der Bereichsgrenze beides zu vermischen Beschreibung: In der Videokompression werden u.a. die folgenden zwei Standardverfahren eingesetzt:
Anstatt das ganze Bild mit einer dieser beiden Methoden zu komprimieren, kann man es auch in Bereiche zerlegen und diese getrennt mit verschiedenen Methoden komprimieren. Man könnte nun auf die Idee kommen, für die Vorhersage eines Bereichs auch Bildelemente aus anderen Bereichen heranzuziehen. Das führt aber in manchen Situationen zu Problemen, z.B. bei einem Wechsel der Auflösung. Die im Patent beanspruchte „Erfindung“ besteht darin, für die Vorhersage eines Bereichs eben keine Bildelemente aus anderen Bereichen heranzuziehen. Hauptanspruch: Vorhersagedekomprimierung eines Bildbereichs von niedriger zu hoher Auflösung ohne Bezug auf Pixel außerhalb des Bereichs Sonstige Ansprüche:
Alltagsparallele: Jemand beschreibt („komprimiert“) für jemand anderen am Telefon einen Film, den er gerade sieht: „Man blickt durch das stillstehende Fenster eines fahrenden Zugs auf eine sich bewegende Landschaft.“ Der andere fragt: „Die Landschaft bewegt sich also aus ihrem Bildausschnitt heraus und verschwimmt mit dem Zuginneren?“ Antwort: „Nein. Die sich bewegende Landschaft bleibt in ihrem Bildausschnitt, das Zuginnere in seinem.“ Hätte er stattdessen gelogen und „Ja, genau.“ geantwortet, hätte er das Patent nicht verletzt, aber dafür einen Bildübertragungsfehler im Grenzbereich zwischen zwei verschieden komprimierten Bereichen in Kauf genommen. Beispiele für Patentverletzung: Bei der Kombination mehrerer Standard-Kompressionsverfahren in
einem Bild ist es naheliegend, die Bereiche konsequent getrennt zu
behandeln. Wer dies tut, verletzt das Patent. Wer also auf dem
Gebiet der Videokompression forscht, hat ein hohes Risiko, dieses
Patent unwissentlich zu verletzen – einfach dadurch, daß er bestimmte Fehler von vorneherein nicht
macht.
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