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März – Patent 5

EP256816 Verfahren und Gerät zur interaktiven Bildänderung

Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Bild bereits während der Bearbeitung anzeigen

Hauptanspruch: Anstatt den Bearbeitungsalgorithmus das komplette Bild durchlaufen zu lassen, wendet man ihn nacheinander auf Teile des Bildes an.

Sonstige Ansprüche:

  • Spezialfall: zeilenweise, auch alternierend
  • Synchronisation mit der Bildwiederholrate des Monitors
  • Spezialfall: sofortige Anzeige jedes bearbeiteten Teils auf dem Bildschirm

Beschreibung: Die Patentschrift beschreibt, wie praktisch es für den Benutzer ist, wenn er bereits während der Bearbeitung Teile des Ergebnisses sieht, auch wenn die Rechenleistung nicht ausreicht, den Algorithmus in Echtzeit mitlaufen zu lassen.

Alltagsparallele: Ein Anstreicher (Algorithmus: Einfärben) läßt seinen Auftraggeber zuschauen.
Das Patent würde nicht verletzt, wenn der Auftraggeber erst das Endergebnis zu sehen bekäme.

Beispiele für Patentverletzung:

  • Die meisten Grafikprogramme zeigen, während ein aufwendiger Algorithmus durchläuft, das bereits fertige Ergebnis an, damit der Benutzer den Vorgang z.B. abbrechen kann, wenn er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist.

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