März – Patent 2
EP1176517
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Kommunikationsverfahren zwischen Server und Client eines Netzwerkes
unter Zuhilfenahme von Zustandsinformationen
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
- Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
- Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent
lizenzpflichtig werden.
- Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der
entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als
Spezialfälle mit abdeckt.
- Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen.
Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren
und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des
gesamten Patentsystems.
- In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es
einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält
ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation),
sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.
Patentierte Idee: Editierbare Dokumente im Netz (z.B. Webseiten), bei denen sich der
Server für jeden Benutzer einzeln merkt, was dieser verändert hat
Hauptanspruch: Der Server ermöglicht das Ändern von Dokumenten durch den Client
und speichert nicht das geänderte Dokument, sondern die Änderungen
des Benutzers.
Sonstige Ansprüche:
- Zwischenspeicherung der Daten auf dem Client
- Identifikation des Benutzers gegenüber dem Server
- Spezialisierung auf Anwendung im WWW
- Computerprogramm als solches oder auf Datenträger
Beschreibung: Auf überaus umständliche Weise beschreibt die Patentschrift zuerst
die Grundbegriffe des WWW (HTTP, Cookies, …) und danach die
patentierte Idee.
Alltagsparallele: Bei einer Versicherung kreuzen die Vertragsnehmer nicht direkt auf
dem 100 Seiten dicken Vertrag an, was auf sie zutrifft, sondern auf
einem Extra-Zettel. Die Versicherung archiviert diese Zettel plus
ein einzelnes Exemplar des Vertrags. Damit kann sie bei Bedarf für
jeden Versicherten rekonstruieren, welche Vertragstexte für ihn
relevant sind.
Beispiele für Patentverletzung:
- Versionskontrollsysteme (CVS, SVN, ...)
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