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März – Patent 2

EP1176517 Kommunikationsverfahren zwischen Server und Client eines Netzwerkes unter Zuhilfenahme von Zustandsinformationen

Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Editierbare Dokumente im Netz (z.B. Webseiten), bei denen sich der Server für jeden Benutzer einzeln merkt, was dieser verändert hat

Hauptanspruch: Der Server ermöglicht das Ändern von Dokumenten durch den Client und speichert nicht das geänderte Dokument, sondern die Änderungen des Benutzers.

Sonstige Ansprüche:

  • Zwischenspeicherung der Daten auf dem Client
  • Identifikation des Benutzers gegenüber dem Server
  • Spezialisierung auf Anwendung im WWW
  • Computerprogramm als solches oder auf Datenträger

Beschreibung: Auf überaus umständliche Weise beschreibt die Patentschrift zuerst die Grundbegriffe des WWW (HTTP, Cookies, …) und danach die patentierte Idee.

Alltagsparallele: Bei einer Versicherung kreuzen die Vertragsnehmer nicht direkt auf dem 100 Seiten dicken Vertrag an, was auf sie zutrifft, sondern auf einem Extra-Zettel. Die Versicherung archiviert diese Zettel plus ein einzelnes Exemplar des Vertrags. Damit kann sie bei Bedarf für jeden Versicherten rekonstruieren, welche Vertragstexte für ihn relevant sind.

Beispiele für Patentverletzung:

  • Versionskontrollsysteme (CVS, SVN, ...)

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