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März – Patent 4

EP249293 Prozessor-gesteuertes Anzeigegerät für Daten und/oder Graphik
  • EU-Software-Patent
  • Anmeldung durch PHILIPS ELECTRONICS UK LTD (Großbritannien) / PHILIPS NV (Niederlande) beim Europäischen Patentamt
  • Gewährt am 23.02.1994, Widerspruch wurde eingelegt, aber abgewiesen
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
  • Akteneinsicht beim EPO/epoline (Seit dem 14. August 2006 ist eine direkte Verlinkung der Akteneinsicht nicht mehr möglich. Stattdessen ist es nun erforderlich, JavaScript zu aktivieren, sich zu registrieren und die Patent-Nr. im Formular einzugeben.)
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Kontextmenü

Hauptanspruch: Der Benutzer markiert irgendeinen Punkt auf dem Bildschirm (z.B. Mauszeiger) und löst eine Aktion aus (z.B. Mausklick). Daraufhin erscheint ein Menü.

Sonstige Ansprüche:

  • Das Menü verschwindet nach getaner Arbeit wieder.
  • Verwendung einer Maus, sichtbarer Mauszeiger

Beschreibung: Als Motivation werden folgende Nachteile herkömmlicher Pull-Down-Menüs genannt:

  • permanentes Belegen von Platz auf dem Bildschirm
  • fehlende Möglichkeit, gleichzeitig mit der Aktion auch einen Ort anzugeben, an dem diese stattfinden soll

Alltagsparallele: Ein Käufer deutet auf eine ausliegende Ware (Zeiger) und fragt (Aktion) den Verkäufer nach Details (Menü) zu seinem Angebot.

Beispiele für Patentverletzung:

  • Die meisten Fenstermanager und Desktop-Systeme (z.B. fvwm2, GNOME, KDE, MS-Windows) und viele Grafikprogramme (z.B. GIMP, Adobe Photoshop) lassen bei Betätigung der rechten Maustaste ein Menü erscheinen.

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