März – Patent 4
EP249293
–
Prozessor-gesteuertes Anzeigegerät für Daten und/oder Graphik
- EU-Software-Patent
- Anmeldung durch PHILIPS ELECTRONICS UK LTD (Großbritannien) /
PHILIPS NV (Niederlande) beim Europäischen Patentamt
- Gewährt am 23.02.1994, Widerspruch wurde eingelegt, aber
abgewiesen
- Patentschrift beim FFII/Gauss
- Patentschrift beim EPO/espacenet
- Akteneinsicht beim EPO/epoline (Seit dem 14. August 2006 ist eine direkte Verlinkung der
Akteneinsicht nicht mehr möglich. Stattdessen ist es nun
erforderlich, JavaScript zu aktivieren, sich zu registrieren und
die Patent-Nr. im Formular einzugeben.)
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
- Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
- Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent
lizenzpflichtig werden.
- Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der
entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als
Spezialfälle mit abdeckt.
- Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen.
Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren
und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des
gesamten Patentsystems.
- In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es
einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält
ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation),
sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.
Patentierte Idee: Kontextmenü
Hauptanspruch: Der Benutzer markiert irgendeinen Punkt auf dem Bildschirm (z.B.
Mauszeiger) und löst eine Aktion aus (z.B. Mausklick). Daraufhin
erscheint ein Menü.
Sonstige Ansprüche:
- Das Menü verschwindet nach getaner Arbeit wieder.
- Verwendung einer Maus, sichtbarer Mauszeiger
Beschreibung: Als Motivation werden folgende Nachteile herkömmlicher
Pull-Down-Menüs genannt:
- permanentes Belegen von Platz auf dem Bildschirm
- fehlende Möglichkeit, gleichzeitig mit der Aktion auch einen Ort
anzugeben, an dem diese stattfinden soll
Alltagsparallele: Ein Käufer deutet auf eine ausliegende Ware (Zeiger) und fragt
(Aktion) den Verkäufer nach Details (Menü) zu seinem Angebot.
Beispiele für Patentverletzung:
- Die meisten Fenstermanager und Desktop-Systeme (z.B. fvwm2, GNOME,
KDE, MS-Windows) und viele Grafikprogramme (z.B. GIMP, Adobe
Photoshop) lassen bei Betätigung der rechten Maustaste ein Menü
erscheinen.
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