März – Patent 1
EP375330
–
Zentralisierte Datenbank für Postanwendungen
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
- Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
- Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent
lizenzpflichtig werden.
- Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der
entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als
Spezialfälle mit abdeckt.
- Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen.
Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren
und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des
gesamten Patentsystems.
- In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es
einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält
ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation),
sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.
Patentierte Idee: Zentralisierte Datenbank
Hauptanspruch: Eine zentrale Datenbank verwaltet die Daten untergeordneter
Datenbanken, die per Netzwerk erreichbar sind, und kann deren Daten
nach Kategorien sortieren.
Sonstige Ansprüche:
- Der Fall, daß die Netzwerkverbindung gegen unbefugten Zugriff
gesichert wird, wird besonders hervorgehoben.
- Jede einzelne Komponente (Server, Client) wird noch einmal separat
patentiert.
- Die Geschäftsmethode, das benannte Datenbanksystem zu benutzen,
wird patentiert. Dies wird noch einmal besonders spezifiziert für
den Fall, daß es sich bei dem Geschäft um den Versand von Briefen
handelt.
Beschreibung: Als Motivation nennt die Patentschrift die Senkung der Kosten beim
Versand von Briefen durch eine Mitbeteiligung des Absenders am
Sortiervorgang. Dabei wird nahezu jede Maschine, die bei der Post
zum Einsatz kommt, einzeln erwähnt. Die erwähnten Maschinen haben
jedoch nichts mit der patentierten Software und Geschäftsmethode zu
tun. Diese sind auch nicht auf das Postgeschäft festgelegt, sondern
von vollkommen allgemeiner Natur.
Alltagsparallele: Eine Kette von Supermärkten macht Inventur. Jede Filiale schickt
ihre Bestandsaufnahme der Artikel (untergeordnete Datenbank) an die
Hauptfiliale. Dort werden die Artikelbestände zusammengefaßt
(zentrale Datenbank) und zusätzlich nach Lieferanten (Kategorien)
sortiert.
Beispiele für Patentverletzung:
- Im Firmennetz: LDAP, Active Directory
- Im Internet: DNS: System der untergeordneten (secondary)
Name-Server
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