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März – Patent 1

EP375330 Zentralisierte Datenbank für Postanwendungen
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Zentralisierte Datenbank

Hauptanspruch: Eine zentrale Datenbank verwaltet die Daten untergeordneter Datenbanken, die per Netzwerk erreichbar sind, und kann deren Daten nach Kategorien sortieren.

Sonstige Ansprüche:

  • Der Fall, daß die Netzwerkverbindung gegen unbefugten Zugriff gesichert wird, wird besonders hervorgehoben.
  • Jede einzelne Komponente (Server, Client) wird noch einmal separat patentiert.
  • Die Geschäftsmethode, das benannte Datenbanksystem zu benutzen, wird patentiert. Dies wird noch einmal besonders spezifiziert für den Fall, daß es sich bei dem Geschäft um den Versand von Briefen handelt.

Beschreibung: Als Motivation nennt die Patentschrift die Senkung der Kosten beim Versand von Briefen durch eine Mitbeteiligung des Absenders am Sortiervorgang. Dabei wird nahezu jede Maschine, die bei der Post zum Einsatz kommt, einzeln erwähnt. Die erwähnten Maschinen haben jedoch nichts mit der patentierten Software und Geschäftsmethode zu tun. Diese sind auch nicht auf das Postgeschäft festgelegt, sondern von vollkommen allgemeiner Natur.

Alltagsparallele: Eine Kette von Supermärkten macht Inventur. Jede Filiale schickt ihre Bestandsaufnahme der Artikel (untergeordnete Datenbank) an die Hauptfiliale. Dort werden die Artikelbestände zusammengefaßt (zentrale Datenbank) und zusätzlich nach Lieferanten (Kategorien) sortiert.

Beispiele für Patentverletzung:

  • Im Firmennetz: LDAP, Active Directory
  • Im Internet: DNS: System der untergeordneten (secondary) Name-Server

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