August – Patent 5
DE10112231
–
Datenverarbeitungssystem zur eingabemaskengestützten
Prozessüberwachung und/oder -steuerung
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
- Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
- Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent
lizenzpflichtig werden.
- Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der
entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als
Spezialfälle mit abdeckt.
- Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen.
Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren
und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des
gesamten Patentsystems.
- In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es
einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält
ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation),
sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.
Patentierte Idee: Eingabemasken in einer Datenbank abspeichern
Hauptanspruch: Eingabemasken in einer Interpreter-Sprache definieren, die auch
logische Zusammenhänge zwischen Eingabefeldern modellieren kann, und
diese Definitionen in einer Datenbank speichern
Die Patentschrift spezialisiert auf Systeme zur „Steuerung von Prozessen“. Da dies betriebliche Abläufe („Geschäftsprozesse“) ausdrücklich mit einschließt, stellt es keine wirkliche
Einschränkung dar.
Sonstige Ansprüche:
- Bezug auf die Daten nicht nur anhand eines datenbankinternen
Schlüssels, sondern zusätzlich anhand eines anwendungsbezogenen
Schlüssels (Artikel- oder Kundennummer usw.)
- Zuordnung zwischen Datenbankfeldern/-tabellen und Eingabemasken
und Spezifikation der damit verbundenen Logik (z.B. Verhalten bei
Aktualisierungen oder Konflikten)
- Verwendung einer Hierarchie von Datenbanktabellen
- Verbindung der Tabellenhierarchie mit den
Eingabemaskendefinitionen
- „Interne“ Eingabefelder, die den Zustand der Eingabemaske (Feld änderbar,
Feld geändert usw.) repräsentieren, als Bestandteil der
Eingabemaskendefinitionen
- Eingabefelder in Abhängigkeit der Eingabemaske und/oder Daten
sperren bzw. entsperren
Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert, daß sich im Sinne des Patents
definierte Eingabemasken leicht an individuelle Bedürfnisse von
Kunden anpassen lassen und daß es vorteilhaft ist, Daten nicht nur
anhand eines datenbankinternen Schlüssels, sondern zusätzlich anhand
eines „anwendungsbezogenen Schlüssels“ (Artikel- oder Kundennummer usw.) zu identifizieren („doppeltes Schlüsselkonzept“).
Alltagsparallele: In einem nicht-computerisierten Büro enthalten die Karteikästen und
Aktenordner (Datenbank) verschiedene Formulare (Eingabemasken) zur
Erfassung von Kunden, Aufträgen usw. und zusätzlich Checklisten
(Modellierung von Prozessen), aus denen hervorgeht, welches Formular
in welcher Situation zu verwenden und in welcher Weise auszufüllen
ist.
Beispiele für Patentverletzung: Ein großer Teil der Software-Systeme mit konfigurierbarer
Benutzeroberfläche speichert die Gestalt und Logik der Eingabemasken
in einer Datenbank und verletzt damit das Patent. Unserer
Einschätzung nach trifft dies u.a. auf die weithin bekannte
Business-Software von SAP zu.
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