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August – Patent 5

DE10112231 Datenverarbeitungssystem zur eingabemaskengestützten Prozessüberwachung und/oder -steuerung
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Eingabemasken in einer Datenbank abspeichern

Hauptanspruch: Eingabemasken in einer Interpreter-Sprache definieren, die auch logische Zusammenhänge zwischen Eingabefeldern modellieren kann, und diese Definitionen in einer Datenbank speichern

Die Patentschrift spezialisiert auf Systeme zur „Steuerung von Prozessen“. Da dies betriebliche Abläufe („Geschäftsprozesse“) ausdrücklich mit einschließt, stellt es keine wirkliche Einschränkung dar.

Sonstige Ansprüche:

  • Bezug auf die Daten nicht nur anhand eines datenbankinternen Schlüssels, sondern zusätzlich anhand eines anwendungsbezogenen Schlüssels (Artikel- oder Kundennummer usw.)
  • Zuordnung zwischen Datenbankfeldern/-tabellen und Eingabemasken und Spezifikation der damit verbundenen Logik (z.B. Verhalten bei Aktualisierungen oder Konflikten)
  • Verwendung einer Hierarchie von Datenbanktabellen
  • Verbindung der Tabellenhierarchie mit den Eingabemaskendefinitionen
  • „Interne“ Eingabefelder, die den Zustand der Eingabemaske (Feld änderbar, Feld geändert usw.) repräsentieren, als Bestandteil der Eingabemaskendefinitionen
  • Eingabefelder in Abhängigkeit der Eingabemaske und/oder Daten sperren bzw. entsperren

Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert, daß sich im Sinne des Patents definierte Eingabemasken leicht an individuelle Bedürfnisse von Kunden anpassen lassen und daß es vorteilhaft ist, Daten nicht nur anhand eines datenbankinternen Schlüssels, sondern zusätzlich anhand eines „anwendungsbezogenen Schlüssels“ (Artikel- oder Kundennummer usw.) zu identifizieren („doppeltes Schlüsselkonzept“).

Alltagsparallele: In einem nicht-computerisierten Büro enthalten die Karteikästen und Aktenordner (Datenbank) verschiedene Formulare (Eingabemasken) zur Erfassung von Kunden, Aufträgen usw. und zusätzlich Checklisten (Modellierung von Prozessen), aus denen hervorgeht, welches Formular in welcher Situation zu verwenden und in welcher Weise auszufüllen ist.

Beispiele für Patentverletzung: Ein großer Teil der Software-Systeme mit konfigurierbarer Benutzeroberfläche speichert die Gestalt und Logik der Eingabemasken in einer Datenbank und verletzt damit das Patent. Unserer Einschätzung nach trifft dies u.a. auf die weithin bekannte Business-Software von SAP zu.

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