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August – Patent 3

EP1169848 Verfahren zur Herstellung eines Bildmotivs auf einem Bildmaterial
  • EU-Patent auf Software (Algorithmus)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 13.4.2000 durch Heike Strehler (Picturation GmbH, Deutschland)
  • Gewährt am 4.6.2003
  • Prioritätsdatum: 13.4.1999 (also maximal gültig bis zum 13.4.2019)
  • Kanzlei: Dreis, Fuhlendorf, Steimle & Becker
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
  • Preis: CyberOne-Award 2001 – Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Motiv in niedriger Auflösung zusammenstellen und in hoher Auflösung drucken

Hauptanspruch: Ein Anbieter stellt seinen Kunden über das Internet Bilder in niedriger Auflösung zur Verfügung. Der Kunde stellt sich daraus ein Motiv zusammen, wählt ein Material (Papier, T-Shirt usw.) und bekommt das Motiv in hoher Auflösung gedruckt.

Sonstige Ansprüche:

  • Der Anbieter stellt dem Kunden die Software zur Erstellung des Bildmotivs zur Verfügung.
  • Speichern der Bearbeitungen
  • Der Anbieter stellt dem Kunden mehrere Materialien zur Auswahl.
  • Auswahl von Form und/oder Größe durch den Kunden
  • Spezialfall: Verwendung des Internet

Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert die Erkenntnis, daß hochaufgelöste Bilder aufgrund der großen Datenmengen für den Endkunden nur schlecht handhabbar sind und daß niedrigaufgelöste Bilder aufgrund ihrer geringen Datenmengen gewisse Vorteile besitzen.

Alltagsparallele: Ein Maler soll ein großformatiges Ölgemälde anfertigen. Bevor er das eigentliche Projekt (hohe Auflösung) in Angriff nimmt, präsentiert er seinem Auftraggeber eine Reihe von Skizzen (niedrige Auflösung), anhand derer dieser das endgültige Motiv zusammenstellt.

Beispiele für Patentverletzung: Print-on-Demand-Online-Shops für T-Shirts, Tassen usw.

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