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Mai – Patent 5

EP0735455 Aktive Leistungssteuerung in einem Computersystem
  • EU-Patent auf Software (Algorithmus)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 28.3.1996 durch Sun Microsystems, Inc. (USA)
  • Gewährt am 18.12.2002
  • Prioritätsdatum: 28.3.1996 (also maximal gültig bis zum 28.3.2016)
  • Kanzlei: Johnson, Terence Leslie, Edward Evans Barker
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Computer über das Netzwerk einschalten

Hauptanspruch: Computer über das Netzwerk einschalten, indem ein mit dem Netzwerk verbundenes „I/O-Schnittstellenmodul“ aktiv bleibt, sich merkt, welcher Computer ein- bzw. ausgeschaltet ist, und im Falle eines „Aufweck-Ereignisses“ ein Hochfahren des Computers einleitet. Mit Hilfe von Interrupts wird geprüft, ob das Hochfahren erfolgreich war.

Sonstige Ansprüche:

  • Spezialfall: asynchrones Aufweck-Ereignis, speziell ein Netzwerk-Datenpaket
  • Spezialfall: deterministisches Aufweck-Ereignis, speziell eine Zeitschaltung
  • Entscheidung rückgängig machen und dies dem I/O-Schnittstellenmodul mitteilen
  • Zustand des Computers vor dem Herunterfahren beim Einschalten wiederherstellen
  • Computernetzwerk, in dem das beschriebene Verfahren angewandt wird

Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert, daß sich der Energieverbrauch eines Computernetzwerks senken läßt, wenn die Computer zwischendurch ausgeschaltet werden, und daß die patentierte Wake-on-LAN-Funktion die Verwaltung eines derartigen Netzwerks stark vereinfacht.

In der Patentanmeldung ist nur vom Ausschalten, in der erteilten Fassung hingegen nur vom Einschalten der Computer die Rede (bis auf eine Stelle, die wahrscheinlich beim Ändern übersehen wurde).

In der Patentanmeldung war darüberhinaus das Warten auf ein Ereignis ein separater Anspruch. In der erteilten Fassung wurde daraus eine zusätzliche Anforderung im Hauptanspruch. Ohne diese Änderung würde auch ein unmotiviertes, also rein zufälliges Einschalten des Computers das Patent verletzen. Dank der Änderung ist dies nur noch bei einem angeforderten Einschalten oder bei einer Zeitschaltung der Fall.

Alltagsparallele: Der Kapitän („Anwender“) sagt („Ereignis“) zum Offizier („I/O-Schnittstellenmodul“): „Geh die Mannschaft wecken!“ Dies kann nur funktionieren, wenn der Offizier selbst nicht schläft.

Varianten, die weitere Ansprüche verletzen:

  • Deterministisches Ereignis: „Weck die Mannschaft um 4 Uhr früh!“
  • Entscheidung rückgängig machen: „Nein, warte! Ich habe es mir anders überlegt.“

Beispiele für Patentverletzung: Ein Computer („I/O-Schnittstellenmodul“) schaltet, nach Aufforderung über das Netzwerk, über eine Relais-Schnittstelle einen anderen Computer ein und prüft (z.B. mit Hilfe von ping), ob das Einschalten erfolgreich war.

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