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Mai – Patent 5
EP0735455
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Aktive Leistungssteuerung in einem Computersystem
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
Patentierte Idee: Computer über das Netzwerk einschalten Hauptanspruch: Computer über das Netzwerk einschalten, indem ein mit dem Netzwerk verbundenes „I/O-Schnittstellenmodul“ aktiv bleibt, sich merkt, welcher Computer ein- bzw. ausgeschaltet ist, und im Falle eines „Aufweck-Ereignisses“ ein Hochfahren des Computers einleitet. Mit Hilfe von Interrupts wird geprüft, ob das Hochfahren erfolgreich war. Sonstige Ansprüche:
Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert, daß sich der Energieverbrauch eines Computernetzwerks senken läßt, wenn die Computer zwischendurch ausgeschaltet werden, und daß die patentierte Wake-on-LAN-Funktion die Verwaltung eines derartigen Netzwerks stark vereinfacht. In der Patentanmeldung ist nur vom Ausschalten, in der erteilten Fassung hingegen nur vom Einschalten der Computer die Rede (bis auf eine Stelle, die wahrscheinlich beim Ändern übersehen wurde). In der Patentanmeldung war darüberhinaus das Warten auf ein Ereignis ein separater Anspruch. In der erteilten Fassung wurde daraus eine zusätzliche Anforderung im Hauptanspruch. Ohne diese Änderung würde auch ein unmotiviertes, also rein zufälliges Einschalten des Computers das Patent verletzen. Dank der Änderung ist dies nur noch bei einem angeforderten Einschalten oder bei einer Zeitschaltung der Fall. Alltagsparallele: Der Kapitän („Anwender“) sagt („Ereignis“) zum Offizier („I/O-Schnittstellenmodul“): „Geh die Mannschaft wecken!“ Dies kann nur funktionieren, wenn der Offizier selbst nicht schläft. Varianten, die weitere Ansprüche verletzen:
Beispiele für Patentverletzung: Ein Computer („I/O-Schnittstellenmodul“) schaltet, nach Aufforderung über das Netzwerk, über eine
Relais-Schnittstelle einen anderen Computer ein und prüft (z.B. mit
Hilfe von ping), ob das Einschalten erfolgreich war.
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