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Mai – Patent 2

EP1117205 Verfahren und Vorrichtung zur Markierung eines Textdokuments mit einem Muster von zusätzlichen Leerstellen zum Zweck der Authentifizierung
  • EU-Patent auf Software (Algorithmus)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 28.11.2000 durch International Business Machines Corporation (USA)
  • Gewährt am 8.2.2006
  • Prioritätsdatum: 11.1.2000 (also maximal gültig bis zum 11.1.2020)
  • Kanzlei: Patentabteilung des Unternehmens
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Durch zusätzliche Leerzeichen einen Authentifizierungscode im Text verstecken

Hauptanspruch: Markieren eines Textdokuments durch das Einfügen zusätzlicher Leerzeichen an Positionen, die sich aus einem Authentifizierungscode („geheimer Schlüssel“) ergeben

Sonstige Ansprüche:

  • Prüfen, ob ein Textdokument durch zusätzliche Leerzeichen an den richtigen Positionen markiert ist
  • Einfügen von drei Leerzeichen am Zeilenende
  • Kein Einfügen von Leerzeichen am Zeilenende
  • Auf irgendeine Weise die Wahrscheinlichkeit, dasselbe Resultat durch puren Zufall zu bekommen, möglichst klein halten
  • Positionen für Leerzeichen durch einen Pseudozufallszahlengenerator ermitteln, dessen Startwert sich aus dem geheimen Schlüssel und dem Text (Digest oder Hashfunktion) ergibt
  • Computer, auf dem das Programm läuft
  • Das Programm auf Datenträger

Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert,

  • daß die patentierte Methode den Authentifizierungscode untrennbar in den Text integriert,
  • daß es mehr Speicherplatz kosten würde, den Text als Grafikdaten zu speichern, auch wenn man die Zusatzinformationen dort leichter verstecken könnte,
  • daß sich die patentierte Methode sowohl für digital vorliegende Texte als auch für ausgedruckte eignet und
  • daß Leser die zusätzlichen Leerzeichen normalerweise nicht bemerken.

Die „Erfindung“ wird durch ein Beispiel illustriert, das einen konkreten Zufallszahlengenerator enthält. Darin taucht u.a. eine 27stellige Primzahl auf, die auf mathematische Laien sicherlich eindrucksvoll wirkt.

Alltagsparallele: Kevin will sich mit Anna verabreden. Er schreibt auf einen Zettel, wann und wo sie sich treffen, und läßt ihn ihr während des Mathematikunterrichts zukommen. Da Kevin weiß, daß die anderen Jungen ihn ärgern und Anna zusätzliche Zettel mit falschen Angaben zustecken wollen, hat er mit ihr den folgenden Geheimcode vereinbart: „Nur wenn hinter dem zweiten und fünften Wort zwei Rechenkästchen Platz sind und überall sonst nur eins, ist der Zettel wirklich von mir.“

Beispiele für Patentverletzung:

  • Wenn man in der o.a. Alltagsparallele das Transportmedium „Zettel“ durch „E-Mail“ ersetzt und das Einfügen der zusätzlichen Leerzeichen automatisiert, erhält man eine tatsächliche Patentverletzung.
  • Das Steganographie-Programm SNOW (geschrieben 1996) versteckt beliebige Zusatzinformationen in Texten – also auch Authentifizierungscodes – durch zusätzliche Leerzeichen an den Zeilenenden. Darüberhinaus kann es die Zusatzinformationen durch Verschlüsselung absichern.
  • Auch die Programmiersprache Whitespace nutzt die Idee, Informationen in Leerzeichen zu kodieren. Das Whitespace-Programmierwerkzeug embed verletzt das Patent, wenn man als Authentifizierungscode einen Whitespace-Quelltext verwendet.

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