|
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Mai – Patent 3
EP0445066
–
Method of preparing polychromatic printing plates (Methode zum
Einrichten von Mehrfarbendruckplatten)
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
Patentierte Idee: Vor dem Erstellen von Druckplatten aneinanderstoßende Farbflächen in der Druckvorlage trennen. Diese auch als Trapping bekannte Technik gehört seit mehreren Jahrzehnten zu den Standard-Techniken im Mehrfarbendruck. Patentiert ist die Idee, das Trapping bei Digitalvorlagen digital durchzuführen. Hauptanspruch: In einer digitalen Druckvorlage aneinanderstoßende Farbflächen trennen, sofern es die Gegebenheiten (Farbtypen, Luminanzdifferenz) erfordern Sonstige Ansprüche:
Beschreibung: Die Patentschrift beschreibt einen Algorithmus (von vielen möglichen), um Trapping einer Digitalvorlage durchzuführen. Patentiert ist jedoch nicht dieser konkrete Algorithmus, sondern ganz allgemein die Idee des digitalen Trappings, welches seinerseits einen unabdingbaren Zwischenschritt beim Erstellen von Mehrfarbendruckplatten anhand einer Digitalvorlage darstellt. Alltagsparallele: Wenn man beim „Malen nach Zahlen“ nicht die Zeit hat, die Farben vor dem Weitermalen trocknen zu lassen, kann man beim Ausmalen einen – möglichst kleinen – Abstand zu den Trennlinien einhalten, um ein Verschwimmen der Farben zu vermeiden. Dies verletzt den Hauptanspruch. Wer versucht, die o.a. Änderung möglichst unsichtbar hinzubekommen, indem er z.B. mit Schwarz bis genau an die Trennlinie malt und dafür mit Gelb einen größeren Abstand einhält, verletzt weitere Ansprüche. Beispiele für Patentverletzung: Jede Software zur Vorbereitung von Digitalvorlagen für das
Erstellen von Mehrfarbendruckplatten verletzt das Patent – auch dann, wenn anstelle des in der Patentschrift beschriebenen
Algorithmus' ein anderer, selbst entwickelter Algorithmus verwendet
wird.
|
|