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Mai – Patent 3

EP0445066 Method of preparing polychromatic printing plates (Methode zum Einrichten von Mehrfarbendruckplatten)
  • EU-Patent auf Software (Algorithmus)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 28.2.1991 durch SCITEX Corporation Ltd. (Israel)
  • Gewährt am 11.10.1995
  • Prioritätsdatum: 2.3.1990 (also maximal gültig bis zum 2.3.2010)
  • Kanzlei: Waxweiler, Jean et al Dennemeyer & Associates Sàrl
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Vor dem Erstellen von Druckplatten aneinanderstoßende Farbflächen in der Druckvorlage trennen.

Diese auch als Trapping bekannte Technik gehört seit mehreren Jahrzehnten zu den Standard-Techniken im Mehrfarbendruck. Patentiert ist die Idee, das Trapping bei Digitalvorlagen digital durchzuführen.

Hauptanspruch: In einer digitalen Druckvorlage aneinanderstoßende Farbflächen trennen, sofern es die Gegebenheiten (Farbtypen, Luminanzdifferenz) erfordern

Sonstige Ansprüche:

  • Entscheidung über die genaue Anordnung der Trennlinie anhand weiterer Kriterien (Farbtypen, Summe der Luminanzen)
  • Spezialfall: falls die Gegebenheiten nichts anderes erfordern, die Trennlinie mittig zwischen die Farbflächen setzen
  • Spezialfälle: spezielle Farbkombinationen (Weiß, Schwarz, Grundfarben, Spezialfarben)

Beschreibung: Die Patentschrift beschreibt einen Algorithmus (von vielen möglichen), um Trapping einer Digitalvorlage durchzuführen. Patentiert ist jedoch nicht dieser konkrete Algorithmus, sondern ganz allgemein die Idee des digitalen Trappings, welches seinerseits einen unabdingbaren Zwischenschritt beim Erstellen von Mehrfarbendruckplatten anhand einer Digitalvorlage darstellt.

Alltagsparallele: Wenn man beim „Malen nach Zahlen“ nicht die Zeit hat, die Farben vor dem Weitermalen trocknen zu lassen, kann man beim Ausmalen einen – möglichst kleinen – Abstand zu den Trennlinien einhalten, um ein Verschwimmen der Farben zu vermeiden. Dies verletzt den Hauptanspruch.

Wer versucht, die o.a. Änderung möglichst unsichtbar hinzubekommen, indem er z.B. mit Schwarz bis genau an die Trennlinie malt und dafür mit Gelb einen größeren Abstand einhält, verletzt weitere Ansprüche.

Beispiele für Patentverletzung: Jede Software zur Vorbereitung von Digitalvorlagen für das Erstellen von Mehrfarbendruckplatten verletzt das Patent – auch dann, wenn anstelle des in der Patentschrift beschriebenen Algorithmus' ein anderer, selbst entwickelter Algorithmus verwendet wird.

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