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Mai – Patent 1

EP0621528 Mehrstufiger Wiederherstellungs- und Wiederhol-Mechanismus
  • EU-Patent auf Software (Algorithmus)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 20.4.1994 durch Microsoft Corporation (USA)
  • Gewährt am 13.6.2001
  • Prioritätsdatum: 22.4.1993 (also maximal gültig bis zum 22.4.2013)
  • Kanzlei: Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser Anwaltssozietät
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Vereinheitlichung der Programmfunktion „Rückgängigmachen/Wiederholen“ („Undo/Redo“) durch Beteiligung des Betriebssystems

Hauptanspruch: Das Programm legt eine Liste der ausgeführten Aktionen im Betriebssystem ab. Das Betriebssystem nimmt Undo/Redo-Benutzeranfragen entgegen und teilt der Anwendung mit, ob und wann Aktionen rückgängig gemacht bzw. wiederholt werden sollen.

Sonstige Ansprüche:

  • Nur Undo bzw. nur Redo
  • Alles auf einmal rückgängig machen bzw. wiederholen
  • Speicherung der Aktionen als Liste von Objekten und/oder Zeiger auf Undo/Redo-Funktionen
  • Deaktivieren der Bedienelemente, wenn es nichts zum Rückgängigmachen bzw. Wiederherstellen gibt

Beschreibung: Die Patentschrift beschreibt den natürlichen Weg, die von zahlreichen Anwendungsprogrammen unterstützte Funktionen „Aktion rückgängig machen“ (häufig mit der Tastenkombination „Steuerung + Z“) und „Aktion wiederholen“ zu implementieren.

Die patentierte Idee besteht darin, durch Beteiligung des Betriebssystems ein einheitliches Verhalten der Undo/Redo-Funktion in allen Programmen zu erreichen („API“).

Das Patent wurde zunächst für ein mehrstufiges Undo/Redo in voller Allgemeinheit beantragt. Gewährt wurde es mit der Einschränkung auf die Beteiligung des Betriebssystems.

Alltagsparallele: Als Tourist in einer fremden Stadt sollte man sich bei einem Spaziergang den Weg („Aktionen“) gut einprägen, um später zurück zum Hotel zu finden („rückgängig machen“). Wenn der Wirt („Betriebssystem“) dem Touristen zu diesem Zweck einen Notizblock („API“) zur Verfügung stellt, verletzen beide das Patent. Dasselbe gilt, wenn der Tourist am nächsten Tag mit Hilfe des Notizblocks noch einmal denselben Weg geht („wiederholen“).

Um das Patent zu umgehen, könnte der Tourist einen eigenen Notizblock mitbringen. Dies hätte allerdings zur Folge, daß der Notizblock („Undo/Redo-Funktion“) bei jedem Touristen („Programm“) anders aussähe.

Beispiele für Patentverletzung: Die Undo/Redo-Funktionalität wird in annähernd jedem Programm zur Bearbeitung von Bildern, Musik oder Texten verwendet. Der skizzierte Algorithmus ergibt sich auf natürliche Weise aus der Problemstellung. Daher verletzt jedes Computer-Betriebssystem, das eine Undo/Redo-API anbietet, das Patent. Dies betrifft zum Beispiel die – üblicherweise dem Betriebssystem zugerechneten – Desktop-Umgebungen GNOME und KDE.

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