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Kommentar von Andreas Neumann zum „Softwarepatent des Monats April“

Andreas Neumann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Integrationsforschung an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Mitglied der Forschungsprojektgruppe „Telekommunikationsrecht“. Er gehört zum Redaktionsteam von tkrecht.de , einer WWW-Seite zum deutschen und europäischen Telekommunikations- und Medienrecht, sowie zum Redaktionsteam der Medienrechtsseite artikel5.de. Sein Kommentar zum „Softwarepatent des Monats April“:

„Man könnte meinen, dass sich das dem erteilten Patent zugrunde liegende Problem in Zeiten preiswerten Speicherplatzes in seiner noch aus den achtziger Jahren bekannten Schärfe nicht mehr primär im IT-Massenmarkt stellt. Schon mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der Übertragung von großen Datenmengen im Bereich der Unterhaltungsmedien, insbesondere von Musik- und Videodateien, zeigt sich allerdings, dass die Problematik aktueller denn je sein dürfte.

In jedem Fall handelt es sich bei der Frage, wie große Datenmengen speicherplatzeffizient verwaltet werden können, um ein Grundproblem der Softwareentwicklung. Das patentierte Verfahren überrascht dabei durch seine weitgehende Gleichsetzung einer bloßen Division von großen Datenwerten mit einer angeblichen Komprimierung dieser Daten. Dass die einfache Division von Zahlenwerten anhand eines an Speicherplatzbedingungen orientierten Normierungsfaktors patentgeschützt sein kann, ist bereits für sich genommen eine fernliegende Vorstellung. Dass ein solches Verfahren speziell für den Bereich der Verbrauchserfassungsgeräte patentiert ist, obwohl es zu diesem keinen spezifischen Bezug aufweist, wird kaum ein Programmentwickler ernsthaft in Betracht ziehen. Die Gefahr, dieses Patent versehentlich zu verletzen, ist damit besonders groß.

Hierin zeigt sich nachgerade paradigmatisch eines der Hauptprobleme von Softwarepatenten - kleine und mittlere Unternehmen, die im Bereich der Softwareentwicklung tätig sind, und insbesondere Entwickler von quelloffener Software werden durch die allgegenwärtige Gefahr einer Patentverletzung letzten Endes mit einem erheblichen und kostentreibenden Rechercheaufwand belastet. Dieser potenziert sich angesichts der Granularität von Computerprogrammen, so dass ein Patentdickicht dazu führen kann, die Innovationskraft und Dynamik der Softwareentwicklung insgesamt nachhaltig zu reduzieren. Das Patent EP1437835 verdeutlicht diese Gefahr einer ausufernden Patenterteilungspraxis in sozusagen 'mustergültiger' Weise“.

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