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Prof.Dr.N. Pohlmann kommentiert die Wahl des Patentes EP0836787 zum „Softwarepatent des Monats Juli“:

„Die Zukunft wird mobil! Sehr viele IT-Konzepte und -Architekturen bauen auf die Einbindung mobiler Geräte, um integrative Prozessketten zu ermöglichen. Dabei werden mobile Mitarbeiter durch die Verwendung von mobilen Geräten in Prozessketten eingebunden, um die Qualität zu erhöhen und Zeit zu sparen.Dabei spielen zellulare Mobilfunknetze wie GSM, GPRS, UMTS, aber auch WLAN eine besondere Rolle, da sie zuverlässig und in hohen Bandbreiten eine weltweit verfügbare und etablierte Kommunikation ermöglichen. Das Softwarepatent EP0836787 – Verfahren zur Übertragung von Datenpaketen gemäß einem Paketdatendienst in einem für Sprach- und Datenübertragung vorgesehen zellularen Mobilfunknetz – geht genau in diese Richtung. Die Gefahr eines solchen Softwarepatents liegt in der nicht gewährleisteten Interoperabilität zwischen den beteiligten Kommunikationspartnern. Interoperabilität von Kommunikationssystemen ist in modernen Informationsgesellschaften unverzichtbar für wirtschaftliches Wachstum. Ohne eine Übertragung von Datenpaketen über zellulare Mobilfunknetze würden wir als Wissens- und Informationsgesellschaft in die Steinzeit zurückkehren müssen, was wir unter allen Umständen verhindern sollten.“

Prof.Dr.N. Pohlmann ist Professor im Fachbereich Informatik und Direktor des Instituts für Internet-Sicherheit, beides an der Fachhochschule Gelsenkirchen. Sein zusammen mit Prof. Dr.iur Andreas Müglich (ebenfalls Fachhochschule Gelsenkirchen) und im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erstelltes Kurzgutachten zur „Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb“ sorgte im Jahr 2004 für Wirbel.


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