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EP1056268 Verfahren und Gerät zum Erzeugen und Versenden von strukturierten Sprachpostnachrichten
  • EU-Patent auf Software (Algorithmus)
  • Anmeldung beim Europäischen Patentamt am 15.5.2000 durch Lucent Technologies Inc. (USA)
  • Gewährt am 28.8.2002
  • Prioritätsdatum: 25.5.1999 (also maximal gültig bis zum 25.5.2019)
  • Kanzlei: Patentabteilung des Unternehmens
  • Patentschrift beim FFII/Gauss
  • Patentschrift beim EPO/espacenet
  • Akteneinsicht beim EPO/epoline (Seit dem 14. August 2006 ist eine direkte Verlinkung der Akteneinsicht nicht mehr möglich. Stattdessen ist es nun erforderlich, JavaScript zu aktivieren, sich zu registrieren und die Patent-Nr. im Formular einzugeben.)
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
  • Relevant ist nicht die Anmeldung (A1), sondern die erteilte Fassung (B1, evtl. B2) der Patentschrift. Letztere ist bei espacenet.com als grafische PDF-Datei („Also published as“) abrufbar.
  • Das Entscheidende sind die Ansprüche (Claims), denn hier steht, welche Handlungen durch das Patent lizenzpflichtig werden.
  • Um das Patent zu verletzen, genügt es, einen einzigen der Ansprüche zu verletzen. In der Regel ist Anspruch 1 der entscheidende Hauptanspruch, der alle anderen Ansprüche als Spezialfälle mit abdeckt.
  • Die Beschreibung (Description) soll bei der Auslegung der Ansprüche helfen. Gleichzeitig soll sie das Wissen um die Erfindung dokumentieren und offenlegen. Diese Offenlegung ist der ursprüngliche Zweck des gesamten Patentsystems.
  • In der Praxis enthält eine Patentschrift keine näheren Hinweise darauf, wie der patentierte Vorgang realisiert werden kann, selbst wenn es einem der Patentinhaber per Lizenz gestattet. Insbesondere enthält ein Software-Patent keinen Programm-Code (Referenzimplementation), sondern beschreibt lediglich die Idee zu einer Software.

Patentierte Idee: Strukturierte E-Mails versenden

Hauptanspruch: Versenden einer E-Mail, die mehrere Teile enthält – zusammen mit Hinweisen, was mit dem jeweiligen Teilen zu geschehen hat

Sonstige Ansprüche:

  • Spezialfälle: Versenden von Sprache und/oder Text per E-Mail, Sprache als Audio-Datei, Hyperlinks, Telefon-Markup-Sprache
  • Vorerst nicht versenden, nur erstellen
  • Hierarchische Struktur
  • Interaktives Hinzuziehen verlinkter Zusatzressourcen
  • Gerät (z.B. Computer mit E-Mail-Programm), das alles durchführt

Beschreibung: Die Patentschrift beschreibt, welche Bedeutung Sprachpostnachrichten und welche Vorteile strukturierte E-Mails haben.

In der Patentschrift ist zwar meistens von Sprachpostnachrichten die Rede; der Hauptanspruch deckt aber das Versenden jeder Art von strukturierter E-Mail ab.

Der MIME-Standard zum Versenden von E-Mail-Anhängen sieht eine Beschreibung der Anhänge vor (z.B. „application/ogg“ für Audio-Daten im OGG-Format), damit das E-Mail-Programm erkennen kann, wie mit den Daten zu verfahren ist. Somit stellt jede standardkonforme E-Mail mit Anhängen eine strukturierte E-Mail im Sinne der Patentansprüche dar.

Alltagsparallele: Jemand schickt einem Freund ein Paket, das ein Buch, eine CD und ein Päckchen Kaffee enthält und legt eine „Gebrauchsanweisung“ mit hinein: „Den Kaffee darfst Du zubereiten und trinken, das Buch lesen und die CD abspielen und hören.“ Damit verleiht er dem Inhalt des Päckchens eine Struktur und verletzt das Patent.

Beispiele für Patentverletzung: Jedes E-Mail-Programm, das auch Anhänge versenden kann, verletzt das Patent.

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