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Prof. Dr. Joachim Henkel kommentiert die Wahl des Patentes EP0836787 zum „Softwarepatent des Jahres 2006“

„Das Patentsystem soll Anreize für Innovationen schaffen. Dafür nimmt man Nachteile in Kauf, die der Allgemeinheit aus dem Ausschließungsrecht des Patentinhabers entstehen. Wenn also eine Erfindung auch ohne die Aussicht auf Patentschutz getätigt worden wäre, hat ein Patent auf diese Erfindung lediglich negative Konsequenzen. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn die Erfindung offensichtlich ist. Um diese Fälle auszuschließen, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Erfindung, um patentfähig zu sein, “sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt„ (§56 EPÜ).

Diese Bedingung ist nicht erfüllt, wenn die Erfindung durch einfache Analogie abgeleitet werden kann. Beispielsweise ist es für einen Fachmann sehr nahe liegend, die Logik elektronischer Regelkreise durch Software zu replizieren. Auf solche “Erfindungen„ sollten daher keine Patente erteilt werden. Aus dem gleichen Grund erscheint mir auch das Patent EP0836787 nicht erteilungswürdig, da dort lediglich ein in Festnetzen gängiges Verfahren auf Mobilfunknetze übertragen wird.

Das Patent-Wettrüsten ist nur scheinbar im Interesse der Anmelder. Eine strenge Auslegung der Patentierbarkeitskriterien - ganz abgesehen von der grundsätzlichen Frage, ob Software patentierbar sein sollte - wäre im Interesse aller. Die verbreitete Annahme, mehr Patente würden mehr Innovation bedeuten, ist falsch.“

Prof. Joachim Henkel ist Inhaber des Dr. Theo Schöller-Stiftungslehrstuhles für Technologie- und Innovationsmanagement, Technische Universität München.


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