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Juni – Patent 1
EP1022720
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Vorrichtung zur Spielübung von Melodien
Hinweise zum Lesen von Patentschriften:
Patentierte Idee: Lautstärke herunterdrehen, sobald der Schüler einen Ton zu früh spielt Hauptanspruch: Ein Musikschüler spielt auf einem Musikinstrument, das mit einem Computer verbunden ist (z.B. per MIDI). Der Computer prüft das Stück (z.B. durch Vergleich mit einer MIDI-Datei) und dreht die Lautstärke herunter, wenn der Schüler einen Ton zu früh spielt. Ursprünglich beantragt war ein Patent auf die Idee, daß der Computer den zu früh gespielten Ton überhaupt bemerkt. Erteilt wurde der Anspruch mit der Einschränkung, daß der Computer mit dem Herunterdrehen der Lautstärke reagiert. Sonstige Ansprüche: Das Programm auf Datenträger Beschreibung: Die Patentschrift dokumentiert die Erkenntnis, daß ein Musikschüler anhand des ausbleibenden (weil heruntergeregelten) Tons erkennen wird, daß in seinem Spiel etwas nicht stimmt. Alltagsparallele: Ein Klavierlehrer weiß, daß sein Schüler dazu neigt, einen bestimmten Ton zu früh zu spielen. Er hält die Taste fest und gibt sie erst zum richtigen Zeitpunkt frei. Beispiele für Patentverletzung: Es gibt zahlreiche Computer-Lernprogramme für
MIDI-Musikinstrumente, die auch „interaktive Features“ anbieten. Ob ein solches Programm das Patent verletzt oder
stattdessen z.B. auf zu früh gespielte Töne mit einem roten
Warnlicht reagiert, ist reine Glückssache.
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